Ein 67-Jähriger aus Hennef hat sich laut Anklage der leichtfertigen Geldwäsche schuldig gemacht.
Geldwäsche-ProzessHennefer Rentner fällt auf Fake-E-Mails herein und wird verurteilt

Der Angeklagte muss 2400 Euro an die Staatskasse zahlen.
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Wer träumt nicht von solcher Post: Eine Bank schickt Glückwünsche – „Sie haben geerbt!“ Von einem alten Freund des Vaters, letzter Wohnsitz: England. Doch im Falle eines 67-Jährigen aus Hennef hatte die Sache einen Haken. Denn er sollte nicht nur Gebühren zahlen, sondern auch sein Konto für allerlei Transaktionen zur Verfügung stellen.
Das brachte den Rentner nun vor Gericht. Anklagevorwurf: leichtfertige Geldwäsche. In der Hausbank des Seniors waren die ungewöhnlichen Geldflüsse im Oktober 2021 aufgefallen, man schaltete die Polizei ein. Insgesamt knapp 11.000 Euro landeten in rund einem Monat auf dem Konto; das Geld überwies der Hennefer nach Absprache gestückelt auf andere Konten oder wandelte es über eine Internetseite in Online-Geschenkkarten um. Kleine Summen behielt er für sich. Die Beträge stammten nachweislich aus Betrügereien, es waren Miet- und Kautionszahlungen für Wohnungen, die gar nicht existierten.
Geldwäsche-Prozess: Richter spricht von „unglaublicher Geschichte“
Davon will der Mann allerdings nichts gewusst haben. Seine Erklärung: „Mister Daniels“, der mit seinen Erbschaftsangelegenheiten betraute Bank-Angestellte aus London, habe ihn um Hilfe gebeten. Seine Frau sei schwer krank, Verwandte aus dem Ausland wollten ihm Geld für die teure Behandlung schicken. Doch wegen der hohen Wechselgebühren benötige er für die Transfers ein deutsches Geldinstitut.
Eine unglaubliche Geschichte, befand Richter Dr. Daniel Hahn, der die angebliche Erbschaftsurkunde – vorliegend nur als elektronische Datei – und den E-Mail-Verkehr mit der „Bank“ in Augenschein nahm. „Das ist Fake!“ Das sei doch sofort zu erkennen, sagte der Richter, der den Namen „Royal Bank London“ googelte. Kein Treffer. „Ist Ihnen denn gar nicht aufgefallen, dass auf der Urkunde nur eine E-Mail-Adresse und keine Postanschrift steht?“
Darauf ging der Angeklagte nicht ein. Sein Vater sei tatsächlich im Krieg in England gewesen und habe noch einige Jahre auf der Insel gelebt, bevor er nach Deutschland zurückgekehrt sei: „Ich bin dort geboren.“
Den vermeintlichen alten Freund indes habe er nie kennengelernt. Dass er selbst vermutlich zum Betrugsopfer wurde, schien der 67-Jährige nicht zu realisieren. Er habe derzeit etwa 23.000 Euro Schulden, sagte er auf Nachfrage des Gerichts, die seien allesamt entstanden, um an die Erbschaft aus England zu gelangen.
Diese stehe unmittelbar bevor: Er habe einen Anwalt beauftragt, die letzten, vor wenigen Tagen geforderten 100 Pfund zu zahlen, „aus dessen eigener Tasche“, so der Rentner, der dem Richter auch diese E-Mail auf dem Handy zeigte. „Ich zahle sie ihm zurück, wenn ich das Geld habe.“ „Das wird nichts“, erwiderte der Richter.
So leid es ihm tue, er müsse den Angeklagten verurteilen, da alle Umstände auf eine illegale Tat hinwiesen. Der Strafbefehl, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte, tritt damit in Kraft: Er muss 2400 Euro (80 Tagessätze à 30 Euro) an die Staatskasse zahlen. Eine Summe von knapp 11.000 Euro unterliegt der Einziehung. Sollte der Rentner zu Geld kommen, fließt der Betrag an die Geschädigten.