Haftstrafe58-Jähriger wegen Brandstiftung im Haus des Adoptivvaters in Königswinter verurteilt

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Der Mann hatte während des gesamten Verfahrens amLandgericht Bonn zu den Vorwürfen geschwiegen. (Archivbild)

Das Feuer war generalstabsmäßig geplant worden: Mit Stoffbahnen hatte der Brandstifter mit Brandbeschleuniger gefüllte Müllsäcke verbunden.

Mit dem Urteil gehe nach 15 Verhandlungstagen eines der aufwendigsten und außergewöhnlichsten Verfahren zu Ende, mit denen sich die 3. Große Strafkammer in letzter Zeit zu befassen hatte. So begann die Vorsitzende Richterin Claudia Gelber die Begründung einer Kammerentscheidung: Zu drei Jahren Haft wegen vorsätzlicher Brandstiftung haben die Richter einen 58-jährigen Angeklagten verurteilt. Der Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts Feuer in dem von ihm bewohnten früheren Haus seines Adoptivvaters in Ittenbach gelegt.

Die Geschichte hinter dem Verbrechen hat tatsächlich Potenzial für einen Krimi: Ein Rentner aus Königswinter, der die Lebensgefährtin seines Adoptivsohns heiratet. Ein minderjähriger Sohn, dem das Haus überschrieben wird. Und ein Zwist zwischen zwei Adoptivsöhnen, bei dem es möglicherweise um das Erbe ging. Das alles bildet die Kulisse hinter der Brandstiftung, bei der im Frühjahr 2022 große Teile des Hauses verwüstet wurde.

Als Motiv kommen für die Bonner Richter mindestens zwei Möglichkeiten in Betracht

Der Angeklagte habe das Haus bis auf die Grundmauern niederbrennen wollen, war sich Staatsanwalt Timo Hetzel in seinem Plädoyer sicher. Und davon geht nun auch die Kammer in ihrem Urteil aus, obwohl das Feuer nach wenigen Minuten mangels Sauerstoffzufuhr von selber wieder erloschen war.

Ansonsten bleibt aber vieles im Dunklen, sogar als Motiv kommen für die Richter mindestens zwei Möglichkeiten in Betracht. „Gut möglich, dass der Angeklagte das Feuer gelegt hat, damit seine Partnerin die Versicherungssumme kassieren kann“, so die Richterin. Die Police lief auf den Namen der Frau. Andererseits komme auch Rache als Motiv in Betracht. Der frühpensionierte Mann hatte noch einen zweiten Adoptivsohn, und offenbar dachte der Senior in der ersten Jahreshälfte 2022 auch über eine Testamentsänderung nach.

Die Fakten, die das Gericht als gesichert annimmt, sind überschaubar: Der bereits zu dieser Zeit frühpensionierte, inzwischen verstorbene Mann unternahm Ende der Neunzigerjahre ausgedehnte Reisen in das polnische Kolberg, die Stadt, aus der er im Kindesalter vertrieben worden war. Dort lernte er den Angeklagten kennen, der ihm zunächst beim Erwerb einer Immobilie half. Im Jahr 2003 adoptierte er den damals 37-Jährigen.

Verurteilung beruht nach Brandstiftung in Könisgwinter auf Indizien

Sein Verhältnis zu seinem ersten Adoptivsohn, dem er drei Jahre zuvor 220.000 D-Mark für ein Haus in Paderborn gegeben hatte, war nach einer gescheiterten gerichtlichen Teil-Rückforderung deutlich abgekühlt. Was den Mann dazu brachte, im Jahr 2010 die Lebensgefährtin seines angenommenen zweiten Sohnes zu heiraten, konnte das Gericht nicht klären. Jedenfalls gibt er den 2007 geborenen Sohn des Paares als ehelich an und überschrieb dem Kind schließlich auch das Königswinterer Haus. Der Vater und seine 34 Jahre jüngere Ehefrau ließen sich ein lebenslanges Wohnrecht einräumen.

Bewohnt wurde das Haus allerdings bald nur noch von dem Angeklagten, der offenbar zwischen Königswinter und Kolberg pendelt, wo seine Lebensgefährtin mit dem Kind lebt. Schwierig wird die Situation dann, als dem Vater im Heim nacheinander zwei neue Betreuerinnen zugewiesen werden. Bis dahin war nämlich der Kolberger Adoptivsohn als Betreuer bestellt. Nun wurde klar, dass seine Frau und sein Adoptivsohn ausschließlich von der durchaus reichlichen Rente des Seniors gelebt hatten. Da nicht genug für den Heimplatz übrig blieb, brachten die Betreuerinnen einen möglichen Hausverkauf ins Spiel.

Letztlich beruht die Verurteilung auf Indizien. Das Feuer war nämlich generalstabsmäßig geplant worden: Mit Stoffbahnen hatte der Brandstifter diverse mit Brandbeschleuniger gefüllte Müllsäcke verbunden. Sowohl an einer der Bahnen als auch an zwei der Knoten, mit denen die Tüten verschlossen worden waren, fanden die Ermittler die DNA des Angeklagten.

Angeklagter schwieg während des Prozesses am Bonner Landgericht

Der Mann hatte während des gesamten Verfahrens zu den Vorwürfen geschwiegen. Anders als seine Lebensgefährtin, die bereits sehr früh als Zeugin ausgesagt hatte. „Wir haben ihr nichts abgenommen“, kommentierte allerdings Richterin Gelber die äußerst widersprüchliche Aussage. Das Paar hatte zur Entlastung Videos einer Überwachungskamera vorgelegt, die beweisen sollten, dass der Angeklagte zu der mutmaßlichen Brandzeit zwischen Ende April und Anfang Mai 2022 in dem polnischen Ostseebad war.

Ein vom Gericht beauftragter Gutachter sollte daraufhin das Material auf mögliche Manipulationen prüfen, vergaß die Festplatte allerdings auf einer Bahnfahrt. So war das Gutachten trotz einer Überprüfung durch eine LKA-Sachverständige nur eingeschränkt zu verwerten. Aber auch wenn man zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehe, dass das Video unmanipuliert ist, zeige es doch auch eine zeitliche Lücke: „In der fraglichen Zeit wäre eine Reise von der Ostsee an den Rhein problemlos zu realisieren gewesen“, stellte das Gericht fest.

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