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„Kein Kavaliersdelikt“Personen wollten in geschütztes Stollensystem bei Königswinter eindringen

Lesezeit 2 Minuten
Eine Fledermaus klammert sich kopfüber an einen Felsen.

Ein Großes Mausohr klammert sich an einen Felsen. Die Fledermausart nutzt auch die Ofenkaulen bei Königswinter als Winterquartier. (Symbolbild)

Zwei Personen wollten in das Stollensystem der Ofenkaulen eindringen. Das ist jedoch streng verboten, weil dort Fledermäuse überwintern.

Dass die Fledermäuse in den Ofenkaulen unter Schutz stehen und das Gelände keinesfalls betreten werden darf, lernten zwei Personen im Siebengebirge auf die harte Tour.

Sie versuchten, in eines der wichtigsten Winterquartiere für Fledermäuse in NRW, in die sogenannten Ofenkaulen in Königswinter, einzudringen. Aus diesem Anlass weist die Kreisverwaltung deshalb darauf hin, dass Fledermäuse unter Artenschutz stehen und entsprechend gekennzeichnete Schutzgebiete nicht betreten werden dürfen.

Betreten der Ofenkaulen im Siebengebirge ist kein „Kavaliersdelikt“

Das Betreten des Gebiets sei „kein Kavaliersdelikt“, betont Jörg Bambeck, Leiter des Amts für Umwelt und Naturschutz beim Rhein-Sieg-Kreis. Wie der Kreis mitteilt, konnten die zwei Personen daran gehindert werden, das Winterquartier der Fledermäuse zu stören. Gegen sie wird wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch ermittelt.

Schon das Betreten der Ofenkaulen stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, teilt Bambeck mit. Werden die Fledermäuse in ihrem Winterquartier aufgeschreckt und fliegen heraus, zehrt das stark an ihren Energiereserven. In diesem Fall kann es passieren, dass viele Tiere nicht mehr bis zum nächsten Frühjahr überleben.

Viele Fledermausarten nutzen Stollensystem als Winterquartier

Auf das Verbot, das Gebiet zu betreten, werde an Pfaden und vermeintlichen Wegen, die in das Naturschutzgebiet Siebengebirge führen, „gut sichtbar“ mit Schildern und dem Hinweis „Stop“ hingewiesen, so die Kreisverwaltung.

Ein weit verzweigtes Stollensystem sind die Ofenkaulen. Das Foto entstand im September 2007 bei Befahrungen des Geologischen Dienstes und des Bergamts Düren zur Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens in der Kossmannsgrube.

Die Ofenkaulen sind ein weitverzweigtes Stollensystem im Siebengebirge. Hier arbeiten zwei Männer an der Erstellung eines Standsicherheitsgutachtens im Jahr 2007.

„Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, die Natur, und die in ihr lebenden Tiere und Pflanzen zu respektieren“, sagt Jörg Bambeck. „Nur mit der Beachtung der geltenden Bestimmungen kann der Schutz der sensiblen Lebensräume im Naturschutzgebiet Siebengebirge gewährleistet werden.“

Die Fledermausarten, die in den Ofenkaulen ihr Schwarm- und Winterquartier haben, werden schon seit Beginn des 20. Jahrhunderts wissenschaftlich untersucht. Ihre Bestände werden regelmäßig überprüft. Unter anderem nutzen die Bartfledermaus, das Große Mausohr, die Bechsteinfledermaus, Teichfledermaus, Wasserfledermaus, Fransenfledermaus und das Braune Langohr die Stollen als Winterquartier. Sie gehören damit zu den wichtigsten Winterquartieren im südlichen NRW.


Bei den Ofenkaulen (früher Ofenkuler Berg) handelt es sich um ein altes Stollensystem im Siebengebirge, etwa zwei Kilometer östlich von Königswinter. Im Mittelalter wurde dort Trachyttuff abgebaut, woraus wegen der guten Qualität der Tuffe Backofenplatten gewonnen werden konnten – daher der Name „Ofenkaule“. Der Tuffstein besteht aus heller verfestigter vulkanischer Asche und war feuerfest und gut zu bearbeiten, ideal für den Ofenbau also. Seit 1969 sind die Ofenkaulen massiv verschlossen, nur für die Fledermäuse gibt es Einflugschlitze. Seit 1980 sind die Ofenkaulen ein eingetragenes Bodendenkmal.