Landgericht BonnStiefvater nach Schüssen auf Elfjährigen in Königswinter angeklagt

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Im April war ein Junge durch Schüsse schwer verletzt worden. Im Zuge der Ermittlungen sperrte die Polizei einen Spielplatz in Bockeroth ab.

Königswinter/Bonn – Ein halbes Jahr nach den Schüssen auf einen Elfjährigen in Königswinter-Bockeroth hat die Staatsanwaltschaft Anklage beim Landgericht in Bonn erhoben. Dem Angeschuldigten – dem zur Tatzeit 32 Jahre alten Stiefvater des Kindes – werde schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, sagte Richterin Dr. Patricia Meyer.

Außerdem wird sich der Mann wegen versuchten Mordes durch Unterlassen an seinem Stiefsohn verantworten müssen.

Elfjähriger im April in Bockeroth durch Schüsse verletzt

Der Fall hatte zunächst Rätsel aufgegeben: Am 8. April dieses Jahres war der Junge durch Schüsse aus einer Luftdruckwaffe schwer verletzt worden. An jenem Donnerstag war der Schüler mit Freunden im Dorf unterwegs gewesen.

Keines der Kinder hatte, so die Ermittler damals, den Angriff selbst bemerkt, der im Bereich Friedrichshöher Straße und Florianstraße verübt wurde. Irgendwann aber fiel ihnen auf, dass der Elfjährige blutete.

In der Nacht zum Freitag informierte das Siegburger Krankenhaus die Kriminalpolizei: Ein elfjähriger Patient habe Schussverletzungen am Oberkörper. In einer Bonner Klinik wurde der Junge notoperiert. Die Ermittlungen in dem 540 Einwohner zählenden Ort gestalteten sich schwierig; es gab wenige Hinweise.

Stiefvater nach Schüssen auf Jungen zwischenzeitlich festgenommen

Knapp zwei Wochen nach den Schüssen auf das Kind wurde der Stiefvater vorläufig festgenommen, Staatsanwaltschaft und Mordkommission der Bonner Polizei gingen schon damals davon aus, „dass der Stiefvater dem Elfjährigen die festgestellten Verletzungen zugefügt hat“.

Eine Sportwaffe des Mannes wurde bereits im Rahmen einer ersten Zeugenbefragung direkt nach den Schüssen sichergestellt. Bei dem Gewehr handelt es sich um eine Langwaffe mit Knicklauf. Das bedeutet, dass man jeweils nur einen Schuss abgeben kann und den Lauf dann zum Laden abknicken muss.

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Einen Antrag auf Haftbefehl lehnte ein Ermittlungsrichter ab, wogegen die Staatsanwaltschaft Beschwerde einlegte. Aber auch danach blieb der Verdächtige bis heute auf freiem Fuß. Das Landgericht Bonn sah keine Fluchtgefahr und verwarf die Beschwerde. Außerdem habe die Kammer ausgeführt, dass sie „bezüglich eines vorsätzlich versuchten Tötungsdelikts keinen dringenden Tatverdacht sieht“, erklärte damals Patricia Meyer.

Das Königswinterer Jugendamt beantragte beim Familiengericht des Rheinstädtchens ein Kontaktverbot des Stiefvaters zu seinem Stiefsohn. Weil sich der 32-Jährige daran aber nicht gestört haben soll, lebt der Junge derzeit nicht mehr bei seiner Familie.

Wann das Verfahren eröffnet wird, stehe noch nicht fest, sagte Richterin Meyer.

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