Cold CaseHauptverdächtiger im Fall Claudia Otto aus Lohmar beteuert vor Gericht erneut Unschuld

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Ein Grabstein mit dem Namen der Ermordeten.

Der Grabstein der 1987 ermordeten Gastwirtstochter Claudia Otto auf dem Friedhof in Lohmar.

Neuauflage des Verfahrens vor dem Bonner Landgericht: Die Zeugen sind so alt oder krank, dass sie nicht mehr vernommen werden können.

36 Jahre nach der Ermordung der Gastwirtstochter Claudia Otto aus Lohmar versucht die Justiz den Fall abzuschließen. Vor der Bonner Schwurgericht muss sich seit Mittwoch erneut der 67-jährige Detlef M. aus Detmold verantworten, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, die 23-Jährige in der Nacht zum 9. Mai 1987 in ihrer Wohnung oberhalb des Ausflugslokals „Naafshäuschen“ erdrosselt und danach die Tageseinnahmen von 6100 Mark geraubt zu haben.

Der erste Prozess gegen den Angeklagten war am 1. Dezember vergangenen Jahres überraschend ausgesetzt worden, weil die einzigen Indizien, die seine Schuld beweisen könnten, nämlich DNA-Spuren, vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität München möglicherweise nicht sachgerecht untersucht worden sind. Spuren des Opfers und des Beschuldigten könnten im Labor vermischt worden sein. Die Strafkammer hob daraufhin den Haftbefehl auf, der Angeklagte verließ das Gericht als freier Mann.

Mordfall Claudia Otto: Zeugen sind so alt oder krank, dass sie nicht mehr vernommen werden können

Bei der Neuauflage des Verfahrens vor der gleichen Kammer ließ der 67-Jährige am Morgen über seinen Verteidiger Uwe Krechel erklären: „Ich bin unschuldig, ich habe mit der mir zur Last gelegten Tat nichts zu tun.“

Nach Ansicht von Beobachtern dürfte es schwer werden, ihm den Mord nachzuweisen. Zeugen, die Claudia Otto zuletzt gesehen haben, sind entweder verstorben oder so alt und krank, dass sie nicht mehr vernommen werden können.

Eine Textilfaser, die seinerzeit mit einer Folie von der Leiche genommen worden war, ergab keine Übereinstimmung mit einem Kleidungsstück des Angeklagten, auch Fingerabdrücke von ihm wurden im Umfeld der Toten nicht entdeckt, obwohl er damals auf einer Baustelle in der Nachbarschaft des Lokals beschäftigt und dort häufig zu Gast war.

Prozess vor dem Landgericht Bonn: Ergebnis einer DNA-Spur soll bei der Verhandlung präsentiert werden

Allerdings will das Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen am Körper der Toten DNA-Spuren entdeckt haben, die vom Angeklagten stammen könnten. Deswegen wurde er im Dezember 2017 verhaftet. Da gleichzeitig eine zweite Spur gesichert worden war, wurde der Haftbefehl aber aufgehoben. Nach einer erneuten Prüfung wurde der zweite Spurenleger identifiziert, es war ein damaliger Mitarbeiter des LKA. Der Angeklagte wurde im April 2022 wieder inhaftiert, am 1. Dezember aber freigelassen.

Das Schwurgericht hat damals eine weitere Untersuchung des genetischen Fingerabdrucks angeordnet. Das Ergebnis soll am nächsten Verhandlungstag, 9. Oktober, vorgestellt werden.

Ein Jahr nach dem Verbrechen an Claudia Otto hat der Angeklagte in Eslohe (Sauerland) das Kind einer Unternehmerfamilie und dessen Großmutter ermordet; deswegen wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt. In diesem Fall hatte M. ein Geständnis abgelegt, während er die Tötung der 23-Jährigen immer bestritten hat.

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