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Bauprojekt „Kavala“Neues Wohnquartier in Lohmar-Donrath – Bauanträge liegen vor

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Das geplante Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Restaurants Kavala in Lohmar-Donrath.

Das geplante Neubaugebiet auf dem Gelände des ehemaligen Restaurants Kavala in Lohmar-Donrath.

Zehn Doppelhaushälften und drei Einfamilienhäuser an der Pappelallee 2: Verwaltung prüft die Bauanträge, Gerüchte über Verkäufe kursieren.

13 Wohneinheiten sollen auf dem ehemaligen Grundstück des griechischen Lokals „Kavala“ entstehen. Dem Konzept stimmte der Sonderausschuss Donrath schon 2023 mehrheitlich zu, das ehemalige Restaurant ist bereits abgerissen. Jetzt liegen der Verwaltung Bauanträge für die zehn Doppelhaushälften vor, die aktuell geprüft werden. Bauanträge für die drei freistehenden Einfamilienhäuser werde der Investor und Bauherr noch entwickeln, teilte Bauamtsleiterin Kerstin Tillmann im Sonderausschuss Donrath mit.

2023 protestierte die Anwohnerschaft: Die nach Landesbaugesetz zweigeschossigen Häuser, deren oberstes Geschoss „zurückspringt“, also etwas nach hinten versetzt ist, waren aus ihrer Sicht dreigeschossig und zu hoch. Im Juni 2023 hielt der Ausschuss fest, dass eine Reduzierung der Gesamthöhe der Doppelhaushälften von 9,50 Metern auf etwa 9,30 Metern erfolgen solle. Diese Höhenreduzierung ist im Bauantrag bisher noch nicht berücksichtigt, hier müsse man definitiv noch mit dem Investor reden, sagte Kerstin Tillmann. Sie sehe in der Anforderung aber kein Problem, da die Geschoss- und Deckenhöhen im Vorentwurf recht hoch geplant waren.

Gerüchte: Investor soll schon fast alle Wohnungen verkauft haben

„Im Ort wird gemunkelt, dass der Investor erstaunlicherweise schon fast alle Wohnungen verkauft hat“, merkte Heinz-Gerd Pahl (CDU) an, „ich frage mich, wie er das gemacht hat ohne diese Reduzierung, die ja bei ihm noch gar nicht angekommen ist?“ Kerstin Tillman äußerte, dieses Gerücht habe sie auch gehört, mehr sei ihr dazu aber nicht bekannt.

Aus den Bauanträgen übernehmen wolle man auf jeden Fall Vorgaben für das Errichten von Flachdächern, die mindestens extensiv begrünt werden müssten, sagte Tillmann. Das gelte sowohl für die Wohngebäude als auch für die Nebenanlagen. Für die Fassaden sollen überwiegend helle Farbtöne gewählt werden, reflektierende oder glänzende Farbarten sind nicht zulässig. KFZ-Stellplätze sollen mit einem wasserdurchlässigen Belag, wie beispielsweise Ökopflaster, bedeckt werden.

Auch die eher klein ausfallenden Vorgärten sollen laut Bauantrag begrünt werden. Schottergärten sind nicht erlaubt. „Wir würden auch gerne einen standortgerechten Baum im Vorgarten fordern“, sagte Tillmann. Es sei aber noch nicht sicher, ob das hinsichtlich Platz und Rettungswegen umsetzbar sei.

Noch ist nicht absehbar, wann die Baugenehmigung erteilt werden kann

Eine zwei Meter hohe Lärmschutzmauer zur B484 habe der Investor schon im Vorbescheid vorgesehen. Geplant ist, dass die Erschließung des Quartiers über eine Privatstraße erfolgen soll. Jegliche Zäune und Sichtschutzwände zwischen den Doppelhaushaushälften wolle man „kategorisch ausschließen, um die Straße so beweglich und offen und frei wie möglich zu halten“, so Tillmann. Vermutlich werde hier eine Einbahnstraßenregelung erforderlich sein.

Als Einfriedung hin zur Steinackerstraße wolle man die dort bereits bestehende Hecke erhalten, so Kerstin Tillmann. Mehrere Teilnehmende der Ausschusssitzung empfanden die Heckenhöhe von maximal zwei Metern als potenziell gefährliche Sichtbehinderung im Straßenverkehr. Horst Becker (Grüne) regte an, stattdessen die Möglichkeit von Zäunen zu prüfen, da Hecken in schmale Bürgersteige wie den an der Steinackerstraße schnell hineinwüchsen: „Das haben wir massenhaft in der Stadt, und das ist ein echtes, großes Problem.“

Im Juli soll die Gestaltungssatzung im Rat beschlossen werden. Wann die Baugenehmigung erteilt werden kann, sei aktuell noch nicht absehbar, sagte Kerstin Tillmann. Vorab seien zur Sicherung der Erschließung noch Abstimmungen mit dem Tiefbauamt erforderlich, die gerade anliefen.