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„Eine Fratze“Bäckereiverkäuferin verklagt Lohmarer Künstler wegen Karikatur

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Amtsgericht Siegburg

Ein Lohmarer Künstler, der sich über eine Verkäuferin beschwerte, landete vor dem Siegburger Amtsgericht.

Hat ein Lohmarer Künstler eine Verkäuferin gegen ihren Willen fotografiert – oder sie perfekt gezeichnet? Im Prozess ging es um ein hohes Schmerzensgeld.

Was muss passiert sein, dass eine Bäckereiverkäuferin einen Stammkunden verklagt und 1000 Euro Schmerzensgeld von ihm fordert? Der lang schwelende Streit gipfelte jetzt in einem Zivilprozess vor dem Siegburger Amtsgericht.

Der ältere Herr, so beschrieb es die erfahrene Bedienung in der Güteverhandlung, war nicht sonderlich gern gesehen im Lohmarer Bäckereicafé. Denn statt eine Bestellung aufzugeben, packte er am Tisch stets seine mitgebrachten Kekse aus. Mehr als einmal hätten sie und ihre Kollegin den Gast aufgefordert, dies doch zu unterlassen. Doch ohne dauerhaften Erfolg.

Bild und Beschwerde schickte der Mann an den Arbeitgeber

An einem Tag im vergangenen Jahr habe der Kunde sie nach einem Wortgefecht sogar fotografiert. „Er stellte dafür sein Handy hochkant auf die Theke.“ Zunächst habe sie ihn aufgefordert, das Foto zu löschen, danach ihre Filialleiterin. Das offenbar verfremdete Bild habe der Mann danach an ihrem Arbeitgeber geschickt - um sich über sie zu beschweren.     

Sie sei auf der Karikatur deutlich zu erkennen gewesen, einige Kolleginnen hätten sofort gesagt: „Das ist doch die ....“, schilderte sie. Die Verkäuferin verklagte daraufhin den Kunden auf Unterlassung und auf ein Schmerzensgeld. 

„Ich habe kein Foto angefertigt“, erwiderte der Beklagte vor Gericht. Er sei Künstler und habe die Frau, die ihm ihren Namen nicht sagen wollte, aus dem Gedächtnis gezeichnet. Die eingescannte Skizze habe er auf seinem Computer verfremdet, „mit Hilfe von KI“.

Warum veränderte er Zeichnung, die doch der Identifizierung der Beschäftigten dienen sollte, im Nachhinein technisch? Auf die Frage von Richter Jens Peter hatte der Beklagte keine Antwort: „Ich weiß es nicht“, sagte er schulterzuckend.

„Die Skizze ist eine Fratze“, urteilte der Richter, die Klägerin zweifelsfrei zu erkennen. Davon konnten sich alle Anwesenden überzeugen, als das Bild mit einem Mausclick auf dem großen Bildschirm im Saal erschien.  Eine solche Zeichnung aus dem Gedächtnis anzufertigen, sei schon eine Leistung. Um zu prüfen, ob der Lohmarer Künstler das wirklich so virtuos beherrscht, wollte Peter ihm Stift und Papier reichen: „Zeigen Sie uns doch bitte, ob Sie dazu in der Lage sind.“     

Der Beklagte schüttelte den Kopf. „Das kann ich hier nicht“, sagte er und verwies auf den an den Richter überreichten Brief seines Therapeuten, der ihm eine Posttraumatische Belastungsstörung attestiert. „Ich habe jetzt schon Herzklopfen.“

Eine Verkäuferin muss freundlich sein. Sie hat mit erhobener Stimme zu mir gesprochen
Der beklagte Lohmarer Künstler in der Güteverhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht

Mit der Zeichnung habe er sich nur gewehrt gegen die unangemessebne Behandlung. „Eine Verkäuferin muss freundlich zu mir sein“, sagte der Lohmarer, „das ist ihre Aufgabe. Sie hat mit erhobener Stimme zu mir gesprochen und mich durch ihr Verhalten beleidigt.“   

Den Vorschlag zu Einigung lehnte er ab. Laut Richter Peter sollte der Beklagte die Verfahrenskosten und die vorgerichtlichen Anwaltskosten der Klägerin bezahlen, im Gegenzug könnte die Höhe des Schmerzensgeldes reduziert werden.

Er sei nur zu einer Entschuldigung bereit, meinte der alte Herr, dessen Anwältin ihr Mandat vor dem Gütetermin niedergelegt hatte. „Aber nur dann, wenn sich die Verkäuferin auch bei mir entschuldigt.“ 

In diesem Fall werde er ein Urteil fällen müssen, sagte Richter Peter, dieses werde Mitte August verkündet. Die Klägerin darf nach dem Verlauf der Verhandlung mit einem Ausgang zu ihren Gunsten rechnen. Offen ist laut ihrem Anwalt lediglich die Höhe des Schmerzensgeldes.