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ProzessSchokoladen-Dieb aus Lohmar hat mehr Angst vor Scheidung als vor Strafe

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Schokoladenstücke liegen aufeinander

Acht Tafeln Schokolade stahl ein Senior aus Lohmar in einem Supermarkt. Er landete vor dem Schöffengericht. (Symbolbild)

Mit 76 Jahren saß ein Lohmarer zum ersten Mal in seinem Leben auf der Anklagebank - und das vor dem Schöffengericht. Dabei ging es nur um Schokolade.

Drei Monate können lang sein, wenn ein Strafverfahren läuft und die  Ehefrau mit Scheidung droht. Und das wegen acht Tafeln Schokolade. Die hatte ein 76-Jähriger Anfang Februar dieses Jahres in einem Lohmarer Supermarkt eingesteckt, ohne sie zu bezahlen. Als die beiden Ladendetektive ihn festhielten, schlug er mit seinem Einkaufsbeutel um sich.   

Eine unkluge Reaktion, denn so wurde aus einem Vergehen, dem einfachen Diebstahl, ein Verbrechen. Im Stoffbeutel befand sich das Handy, einer der Detektive wurde am Ohr verletzt. 

Die Diebesbeute aus dem Lohmarer Supermarkt hatte einen Gesamtwert von 33,84 Euro

Der Senior, der sich noch nie etwas zuschulden kommen gelassen hatte, saß dreieinhalb Monate später reichlich bedröppelt auf der Anklagebank. Warum er die Tafeln im Gesamtwert von 33,84 Euro stahl, darauf hatte er keine Antwort. Seine Frau hätte ihn schon ins Gebet genommen, wie er so etwas nur machen könne, erzählte der Rentner kopfschüttend: „Ich weiß es doch auch nicht.“ 

Warum er sich wehrte, dafür hatte der frühere Chemiearbeiter aber eine Erklärung. Einer der Angestellten habe ihn am Kragen gepackt, „da habe ich Panik bekommen“. Dass sich in der Tasche, die er herumwirbelte, das Handy befand, das habe er gar nicht gewusst. Er habe weder die Absicht gehabt, jemanden zu verletzen, noch, seine Beute zu sichern, versicherte der 76-Jährige. „Ich wollte die Schokolade zurückgeben.“  

Rentner will sich den Betrag für das Bußgeld von seiner Frau leihen

„Ladendetektive dürfen maßvolle Gewalt anwenden“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. Er sah hier keinen Fall von Kleptomanie („Sonst sähe Ihr Strafregister anders aus“) und schloss auch Altersarmut als Motiv aus. Der Angeklagte hatte erzählt, dass er durch seinen vorzeitigen Ruhestand zwar nur eine kleine Rente bekomme, seine Gattin als frühere Bankkauffrau aber gut abgesichert sei.   

Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ließ der Richter den Vorwurf des Raubes fallen, so dass nur noch ein Diebstahl mit Nötigung im Raume stand. Angesichts des Warenwertes könne man auf einen minderschweren Fall plädieren - was die Möglichkeit eröffne, das Verfahren einzustellen, so Wilbrand.

Der Angeklagte atmete sichtlich auf und gestand, die vergangenen Wochen daheim seien die Hölle gewesen, „meine Frau hat sogar mit Scheidung gedroht“. Die als Auflage verhängte Geldbuße von 1500 Euro wolle er in einem Rutsch bezahlen, um die Sache schnell hinter sich zu bringen, das Geld strecke ihm sicher seine Frau vor. Eines wisse er ganz bestimmt: Dass er so etwas nie wieder machen und nie wieder auf der Anklagebank sitzen werde. „Das waren teure Schokoladentafeln.“