Der Studienrat muss sich auch wegen Vergewaltigung seiner elf Monate alten Tochter vor dem Landgericht verantworten.
Strafprozess in KölnLehrer missbraucht Schülerin während des Unterrichts

Der Angeklagte Christian G. (37) mit seinem Verteidiger Frank Schwarz beim Prozess im Kölner Landgericht
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Es sind unfassbare Verbrechen, für die sich ein Physiklehrer aus Köln vor dem Landgericht verantworten musste. In seiner Zeit als Aushilfslehrer an einem Gymnasium hatte der Beamte Christian G. (37) ein Verhältnis mit einer Schülerin begonnen – und das damals 16-jährige Mädchen während einer laufenden Unterrichtsstunde sexuell missbraucht. Weiter versuchte der Mann, in diversen WhatsApp-Chats mit Kindern an Nacktfotos zu gelangen, setzte diese psychisch unter Druck. Die letzte und schwerwiegendste Tat: Nachdem seine Tochter geboren wurde, vergewaltigte G. das Baby.
Köln: Schuldfrage war vom Bundesgerichtshof bereits geklärt
Die Besonderheit an dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 KLs 9/26 lag darin, dass die Schuldfrage bereits im Vorfeld geklärt war. In einem ersten Prozess am Landgericht hatte Christian G. bereits drei Jahre und zehn Monate Haft erhalten. Zu wenig, hatte der Bundesgerichtshof nach der Revision der Staatsanwaltschaft geurteilt – weil die alte Strafkammer manche der Handy-Fälle teilweise nur als Versuch gewertet hatte. Ein Fehler, der am Dienstag in Saal 7 des Kölner Justizgebäudes korrigiert wurde. Fünf Jahre und drei Monate Gefängnis lautete das neue Urteil.
In Köln geboren und im Stadtteil Nippes aufgewachsen, habe der Angeklagte sich schon früh für Naturwissenschaften interessiert. Mit 13 Jahren gab er bereits Nachhilfeunterricht, später studierte er an der Kölner Uni unter anderem Physik auf Lehramt. Doch als er zum dritten Mal durch die Prüfung zum Staatsexamen fiel und sein Studium vor dem Aus stand, sei er in eine Sinnkrise geraten. „Danach habe ich Lotterie mit meinem Leben gespielt“, sagte G. am Dienstag. Drogen und Alkohol habe er sich nicht hingeben wollen – dafür lebte er offen seine auch pädophilen Fantasien aus.
Köln: Aushilfslehrer stattet Schülerin mit Sex-Spielzeug aus
Als Vertretungslehrer nahm der Mann sich einer als forsch beschriebenen Schülerin an. „Er wollte das widerspenstige Mädchen für sich gewinnen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Er tauschte Handynummern aus und ging mit ihr eine sexuelle Beziehung ein. Das führte dazu, dass G. der Schülerin ein per Fernbedienung steuerbares Sex-Spielzeug besorgte. In einer Unterrichtsstunde, die von einem Kollegen geführt wurde, aktivierte er das sogenannte „Vibrations-Ei“ und stimulierte das Mädchen. Das Gericht wertete diesen Vorgang als sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.
Der Vorfall ereignete sich im Jahr 2016. Im gleichen Zeitraum kontaktierte Christian G. in Gruppenchats im Internet immer wieder Kinder, gab sich als Gleichaltriger aus und spielte vorwiegend Mädchen seine Zuneigung vor. Als ein 13-jähriges Mädchen ihm mitteilte, depressiv zu sein, schlug er vor, sie könne masturbieren – dann würde sie sich glücklicher fühlen. Ein Mädchen, dem er per Chat seine Liebe geschworen hatte, setzte er unter Druck, sich von ihr zu trennen – sollte sie ihm nicht explizite Bilder schicken. Nicht alle Kinder gingen auf die Forderungen des Mannes ein.
Köln: Angeklagter vergewaltigt elf Monate alte Tochter
Im Februar 2022 wurde die Tochter des Angeklagten geboren. Als das Baby elf Monate alt war, missbrauchte er es schwer und fertigte Fotos an. Dass er sein Kind vergewaltigte, wollte Christian G. sich zunächst nicht eingestehen. Er habe damals eine andere Wahrnehmung gehabt. Nach einer Haftentlassung wolle er zurück zu seinen Eltern ziehen, sein Bruder lebe mit dessen Kindern nebenan. „Die Familie steht zu ihm“, sagte Verteidiger Frank Schwarz. Auch mit der Ehefrau stehe er in Kontakt. Der Angeklagte hegte die Hoffnung, irgendwann wieder mit seiner Frau zusammen zu kommen.
Nach einem späten Hinweis kam die Polizei 2024 auf die Spur des Mannes, der sein Staatsexamen mittlerweile bestanden und als Studienrat arbeitete – er wird seinen Beamtenstatus verlieren. Nach einer Razzia und der Sicherstellung von Kinderpornographie kam er in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich hatte Christian G. als Schöffe in der Jugendschutzkammer mitgewirkt, die ihn nun in zweiter Instanz verurteilte. Das Verfahren hätte eigentlich der äußerst erfahrene Vorsitzende Christoph Kaufmann geführt – aufgrund der früheren Zusammenarbeit hatte er den Fall abgegeben.
