Ein Jogger wird auf der Straße in Lohmar von einem Dalmatiner gebissen. Trifft ihn eine Mitschuld? Darum ging es vor dem Amtsgericht.
SchmerzensgeldklageLohmarer Jogger trifft am Hundebiss keine Mitschuld

Eine folgenreiche Begegnung mit einem Hund endete vor dem Siegburger Amtsgericht.(Symbolbild)
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Es war ein schöner Apriltag, an dem ein Jogger im Ortszentrum von Lohmar rüde gestoppt wurde. Ein Dalmatiner hatte ihn angesprungen und auf Hüfthöhe ins Bein gebissen. Dessen Frauchen war der Meinung, dass der Sportler hätte ausweichen müssen. Die Sache landete knapp 14 Monate später vor dem Zivilrichter.
Der Sportler aus Lohmar-Birk, der eine Bisswunde und ein Quetschhämatom erlitt und Antibiotika nehmen musste, forderte ein Schmerzensgeld von 750 Euro. Das aber war der Beklagten zu hoch. Der Jogger habe sein Tempo nicht reduziert, sagte sie in der Güteverhandlung, obwohl er den Hund gesehen haben musste.
Lohmarer Hundehalterin will lieber in ein Hundetraining investieren
Auch habe er auf die Fahrbahn der Kirchstraße wechseln können, um die Gefahr zu bannen, meinte die Mittvierzigerin. „Ich habe keine Möglichkeit gehabt auszuweichen oder auch nur zu reagieren, es ging zu schnell.“
Sie sei bereit, ein niedrigeres Schmerzensgeld zu zahlen und von dem eingesparten Geld ein Hundetraining zu absolvieren, „damit so etwas in Zukunft nicht mehr passiert“. Die Hundehalterin schreibt dem Jogger eine Mitschuld zu: „Eine gegenseitige Rücksichtnahme finde ich angebracht.“
Man muss gucken, dass man seinen Hund im Griff hat.
Zivilrichter Jan Peter erläuterte die Rechtslage: Der Tierhalter hafte in solchen Situationen, auch wenn er nur fahrlässig handelte. Von einem Hund gehe eine gewisse Gefahr aus, um sich gegen die Folgen abzusichern, sei eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ratsam.
Eine Alternative sei auch das Tragen eines Maulkorbs. Der Jogger habe nicht „Seltsames oder Inaquädates gemacht“, er müsse sein Tempo nicht reduzieren, nicht in einem Hauseingang springen oder auf die Straße ausweichen, so Peter: „Man muss gucken, dass man seinen Hund im Griff hat.“
Läufer beklagt, das Verhalten der Hundehalterin sei unangemessen gewesen
Unangemessen sei das Verhalten der Hundehalterin nach dem Vorfall gewesen, meinte der Läufer, der diese Trainingsstrecke auf den Weg zu seinen Eltern auch weiterhin nutzt, dem Vierbeiner aber nicht noch mal begegnet ist. In ihrer Klageerwiderung habe sie ihn angegriffen, so habe er angeblich den Dalmatiner mit den Augen fixiert, „es hat nur noch die Behauptung gefehlt, dass ich zuerst gebissen habe“.
Der Richter nannte die Höhe der Klagegeldforderung berechtigt, das Opfer habe einen Schreck und eine Verletzung erlitten, zum Arzt gehen und Medikamente nehmen müssen. Wenn die Beklagte die Forderung von 750 Euro anerkenne und er kein Urteil fällen müsse, könne sie zwei Drittel der Gerichtskosten sparen. Diese werden nach dem Streitwert berechnet und beliefen sich bei einem Urteil auf 183 Euro.
Die Kosten für den Rechtsanwalt des Opfers in Höhe von knapp 160 Euro muss sie ebenfalls tragen. Der war aus Kiel zugeschaltet worden, erschien auf einer großen Leinwand und verfolgte die Verhandlung dank Kamera und Mikrofon virtuell. Gerade in komplexen zivilen Rechtsstreitigkeiten sei das eine gute Möglichkeit, Aufwand und Kosten zu sparen, erläuterte Peter im Anschluss. Es gebe spezialisierte Kanzleien, die Fälle in ganz Deutschland betreuten.
