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Joggerin gebissenSiegburger Richterin stellt Verfahren gegen Hundehalter aus Niederkassel ein

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Amtsgericht Siegburg, Symbolfoto

Amtsgericht Siegburg, Symbolfoto

Die laut Gericht „sehr glaubhafte“ Aussage der Zeugin stand den Zeitangaben gegenüber, die der Angeklagte und seine Tochter machten.

Ein schmerzhaftes Ende nahm am 16. Juli des vergangenen Jahres die Joggingrunde einer 57-Jährigen aus Troisdorf: In den Feldern zwischen ihrem Wohnort Kriegsdorf und Niederkassel wurde sie von einem Hund ins Gesäß gebissen. Ihr Bemühen, den Halter haftbar zu machen, brachte einen 73-Jährigen aus Rheidt vor Gericht. Bei der Polizei hatte die Troisdorferin Anzeige erstattet.

Zweifelsfrei habe sie den Angeklagten als den Mann wiedererkannt, der damals mit zwei Hunden in den Feldern unterwegs war, sagte die Sportlerin als Zeugin vor dem Amtsgericht aus. Der habe am fraglichen Tag die beiden Tiere – eine französische Bulldogge und einen größeren schwarz-weißen Hund – unangeleint bei sich gehabt. „Ohne Vorwarnung“ sei der größere Hund an ihr hochgesprungen, als sie vorbeilief, und habe sie in die linke Pobacke gebissen.

Troisdorferin will den Angeklagten zweifelsfrei erkannt haben

Nach dem Dienst als Regierungsbeschäftigte sei sie damals losgelaufen, gegen 13.20 oder 13.25 Uhr habe sich der Vorfall zugetragen. Schockiert sei sie stehen geblieben, habe den Hundehalter mehrfach auffordern müssen, seine Hunde an die Leine zu nehmen, während das eine Tier weiter mit gefletschten Zähnen an ihr hochgesprungen sei. „Ich blutete, meine Hose war zerrissen“, sagte die Zeugin aus. 

Gefragt nach Name und Adresse habe der Hundeführer Angaben gemacht, die sich als falsch erwiesen. Nachforschungen beim Ordnungsamt führten nicht zu dem gesuchten Mann; Bemühungen bei Facebook aber brachten Resultate. Zunächst habe sie den Hund auf Fotos erkannt, die ihr zugeschickt wurden, und dann auch die mit einem weiteren Foto verbundene Frage einer Facebooknutzerin „ist das der Mann?“ mit Ja beantwortet. 

Er könne das nicht gewesen sein, hatte dagegen schon beim ersten Verhandlungstermin der Angeklagte seinen Anwalt erklären lassen: Am fraglichen Tag habe er gegen Mittag seine Tochter und deren Freund vom Petersberg in Königswinter abgeholt, kurz vor 12 Uhr wurde er auf dem Weg nach Porz – wo die Tochter damals lebte – bei einer Tempoüberschreitung geblitzt. Bis zur Abfahrt des Vaters, nachdem er sie abgesetzt hatte, bestätigten die Tochter und deren Freund diese Angaben.

Es ist nicht so, dass wir Ihnen nicht geglaubt haben
Richterin Seda Ataer zur Geschädigten

Ein Gartencenter und einen Obsthof sowie ein Hotel-Restaurant in Uckendorf habe er danach angesteuert, so der Beschuldigte. Erst gegen 15 Uhr sei er mit seinem Hund zum Spaziergang aufgebrochen, am Rhein und nicht in den Feldern. Ohne Maulkorb gehe er mit seinem Mischlingshund nicht aus dem Haus, beteuerte der Rentner. „Ich halte mich an die Vorgaben“: Nach einem Vorfall im Jahr 2021 gelten Auflagen für Herr und Hund. Er besitze aber gar keine zwei Hunde, führe lediglich hin und wieder auch den Boston Terrier der Ex-Frau spazieren. 

Die „sehr glaubhafte Aussage der Zeugin“ würdigte Richterin Seda Ataer nach zwei Verhandlungsterminen. „Es ist nicht so, dass wir Ihnen nicht geglaubt haben“, wandte sie sich an die Troisdorferin. Aber auch das zeitliche Argument falle stark ins Gewicht, sagte sie, „die Frage, wie das zeitlich passen kann“. Nach kurzem Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügte die Richterin die Einstellung des Verfahrens; Geldauflagen wurden nicht verhängt.