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HaushaltssicherungHundesteuer in Niederkassel steigt zum 1. Januar

Lesezeit 2 Minuten
Am Rheindamm in Niederkassel-Rheidt sind zahlreichen Hundehalter mit ihren Vierbeinern unterwegs.

In Niederkassel steigt die Hundesteuer zum 1. Januar 2024.

Auch Niederkasseler Hundehalter sollen ihren Teil zur Haushaltssicherung beitragen: Der Stadtrat hat deshalb die Hundesteuer erhöht.

Hundebesitzer in Niederkassel müssen für ihre Vierbeiner künftig tiefer in die Tasche greifen. Nach einem entsprechenden Beschluss des Stadtrates wird die Hundesteuer zum 1. Januar 2024 erhöht. Der Beschluss ist Teil des Haushaltssicherungskonzepts, das die Einnahmen der Stadt erhöhen und die Ausgaben spürbar senken soll.

Wer nur einen Hund hält, muss dafür künftig 120 Euro pro Jahr zahlen. Bislang waren es 111 Euro. Halter von zwei Hunden werden künftig mit 150 statt 135 Euro zur Kasse gebeten. Wer drei oder mehr der Vierbeiner hält, zahlt dann 175 Euro statt wie bisher 159 Euro. Die Erhöhung der Hundesteuer ist Teil des vom Stadtrat beschlossenen Haushaltssicherungskonzepts, mit dem die Stadt ihre Ausgaben senken und ihre Einnahmen erhöhen will, um langfristig wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen.

Steuer für »gefährliche Hunde« steigt in Niederkassel auf 750 Euro jährlich

Für Hundehalter mit einem sogenannten gefährlichen Hund werden im neuen Jahr 750 Euro fällig. Bislang waren es 739 Euro. Wer zwei oder mehr gefährliche Hunde hält, muss bislang pro Tier 924 Euro Hundesteuer zahlen. Künftig erhöht sich dieser Betrag auf 935 Euro.

Einen ermäßigten Hundesteuersatz gibt es künftig für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehungsweise Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehen. Auf Antrag wird der Hundesteuersatz für sie auf ein Viertel des regulären Steuersatzes reduziert. Das gilt aber nur für einen Hund.

Nach Angaben der Stadtverwaltung sind in Niederkassel derzeit 2657 Hunde offiziell gemeldet. Darunter sind fünf sogenannte gefährliche Hunde sowie 17 Hunde „bestimmter Rassen“. Zu letzteren werden gemäß Landeshundegesetz NRW lano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden gezählt.