Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Strandfest Mondorf39-Jähriger verprügelt Mann in Autoscooter – 3600 Euro Geldstrafe

Lesezeit 2 Minuten
Fahrgeschäfte und Besucher auf dem Mondorfer Strandfest

Am Autoscooter hatte der Täter einen behinderten, jungen Mann zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer hat immer noch Angst. (Archivbild)

Auf dem Strandfest in Niederkassel-Mondorf verprügelte ein 39-Jähriger  einen behinderten, jungen Mann. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe. 

Nach einer Kollision auf dem Autoscooter sah ein Mann rot und schlug einen behinderten, jungen Mann zweimal mit der Faust ins Gesicht, so dass dieser eine Schädelprellung und eine Gesichtsprellung davontrug. Durch ein Foto, das das Opfer geistesgegenwärtig vom Schläger schoss, konnte der Mann zehn Monate nach dem Mondorfer Strandfest ausfindig gemacht werden.

Beim Prozesstermin vor dem Siegburger Amtsgericht tauchte der in Bonn wohnhafte Angeklagte allerdings nicht auf. Zwei Zeuginnen des Geschehens am 5. Juni 2022 konnte Amtsrichter Michael Krah wieder entlassen.

Niederkasseler Anwalt half bei der Ermittlung des Täters

Das Opfer war als Nebenkläger durch den Niederkasseler Anwalt Nikolaus Nöbel vertreten. Dieser hatte dazu beigetragen, dass der Täter ermittelt und gefasst wurde. Denn obwohl der 39-Jährige dreimal vorbestraft ist, unter anderem wegen Körperverletzung und einer Trunkenheitsfahrt, habe die Polizei diesen anhand des Fotos vom Tattag zunächst nicht identifizieren können, erzählte Nöbel im Gespräch mit der Gerichtsreporterin im Anschluss.    

Das Verfahren sollte daher eingestellt werden, er habe per Antrag erwirkt, dass nach dem Schläger öffentlich gefahndet wird. Auf dem in der Zeitung und in sozialen Medien Anfang April 2023 verbreiteten Foto wurde der Mann, der früher in Troisdorf gelebt hat, erkannt und schließlich angeklagt.   

Opfer wurde zum zweiten Mal in Niederkassel auf offener Straße verprügelt

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verhängte der Richter eine Geldstrafe von 3600 Euro (120 Tagessätze à 30 Euro) per Strafbefehl. Der Schuldspruch wird auf seinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen, da die Grenze von 90 Tagessätzen überschritten ist.

Der Angeklagte muss ferner die Kosten des Verfahrens tragen, wozu auch die Zeugengelder und die Kosten der Nebenklage zählen. Zudem wird das Opfer auf dem Zivilweg Schmerzensgeld einfordern, kündigte Rechtsanwalt Nöbel an.   

„Die Gerechtigkeit ist wichtig“, zeigte sich der von seinen Eltern begleitete Nebenkläger erleichtert. Er hoffe, dass der Angeklagte keinen Einspruch einlegt. Denn dann würde es erneut zu einer Hauptverhandlung kommen und er dem Schläger ins Gesicht sehen müssen. „Ich habe immer noch Angst rauszugehen“, schilderte der junge Mann.

Es war nicht der erste Übergriff, berichtete seine Mutter. Zwei Jahre zuvor sei ihr Sohn in Niederkassel an einer Bushaltestelle von drei jungen Männern verprügelt worden.