Inzidenzwert weiter unter 50Diese Lockerungen stehen dem Rhein-Sieg-Kreis in Aussicht

Lesezeit 2 Minuten
Neuer Inhalt

Die Außengastronomie durfte schon bei einem Inzidenzwert unter 100 öffnen – nun stehen die Öffnungen auch für innen an.

Rhein-Sieg-Kreis – Die Sieben-Tage-Inzidenz stabilisiert sich im Kreis unter der Schwelle von 50. Bleibt die Zahl an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 50 – Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung – stellt das Ministerium das fest. Am übernächsten Tag, im Idealfall also am kommenden Mittwoch, gelten dann weitere Lockerungen – hier die wichtigsten.

Ausgangsbeschränkungen gibt es wie bisher schon nicht mehr, die Mindestabstände in der Öffentlichkeit gelten aber weiter. Es können sich bis zu zehn Personen aus drei Haushalten treffen. Kinder zählen ebenso wenig mit wie Genesene und Geimpfte. Gilt das für alle Teilnehmer, besteht keine Begrenzung für Personenzahl und Haushalte.

Besuch von Theater, Opern und Konzerten mit negativem Test

Für zahlreiche Aktivitäten ist weiterhin ein negatives Testergebnis erforderlich, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Damit ist zum Beispiel der Besuch in Theatern, Opern und Konzerthäusern wieder möglich. Allerdings müssen die Mindestabstände eingehalten werden, der Veranstalter muss einen Sitzplan aufstellen.

Im Freien ist Sport wieder ohne Personenbegrenzung erlaubt. In der Halle und im Fitnessstudio ist ein negativer Test vonnöten, dazu die Kontaktrückverfolgung. Kontaktsport funktioniert nur mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten. Bis zu 500 Zuschauer können Sportveranstaltungen unter freiem Himmel besuchen, bis zu 20 Prozent der Kapazität sind erlaubt. In Innenräumen ist bei 250 Personen Schluss, ein negativer Test ist notwendig.

Das könnte Sie auch interessieren:

Alle Geschäfte des Einzelhandels können geöffnet werden. Für alle gilt die Pflicht einer medizinischen Maske und die Begrenzung auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter. Das negative Testergebnis ist nicht mehr erforderlich. Das ist aber für Gäste und Bedienungen in Gaststätten, Restaurants und Cafés angesagt, die innen wieder bedienen dürfen, mit zwei Metern Abstand zwischen den Tischen.

Im Freibad darf auf der Liegewiese wieder gesonnt werden, eine Person pro sieben Quadratmetern – mit negativem Testergebnis. Partys, bei denen getanzt wird und die Abstände kaum einzuhalten sind, dürfen nach wie vor nicht stattfinden. Das trifft Hochzeiten genau so wie Geburtstage. Ohne Partycharakter sind Privatfeiern unter freiem Himmel mit bis zu 100 Gästen zulässig, drinnen mit bis zu 50 Gästen, dann aber mit negativem Ergebnis, Kinder werden mitgerechnet. Volks-, Stadt-, Dorf-, Schützen- und Weinfeste bleiben bis mindestens zum 30. Juni untersagt.

KStA abonnieren