2022 hatten sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr bereits mehr als verdoppelt. In diesem Jahr ist das Interesse noch größer.
„Beschäftigt uns immens“Immer mehr Menschen in Rhein-Sieg beantragen Kleinen Waffenschein
Der Kleine Waffenschein ist auch in diesem Jahr im Rhein-Sieg-Kreis stark gefragt. Das zeigen aktuelle Zahlen der Waffenbehörde des Kreises. Bereits im letzten Jahr waren die Zahlen in die Höhe geschnellt. Wurden im gesamten Jahr 2021 196 Neuanträge für einen Kleinen Waffenschein gestellt, so waren es im vergangenen Jahr mit 496 mehr als doppelt so viele. Und auch in diesem Jahr wird die Zahl weiter steigen: Stand Anfang September sind bei der Waffenbehörde des Kreises bereits 459 Anträge eingegangen. „Davon bewilligt werden erfahrungsgemäß deutlich mehr als 90 Prozent“, sagt Polizeisprecher Stefan Birk.
Warum die Zahlen im Rhein-Sieg-Kreis dermaßen in die Höhe schnellen, könne er nur mutmaßen. „Die hohen Zahlen könnten mit den multiplen Krisen zu tun haben, mit denen sich die Menschen konfrontiert sehen. Corona, Energiekrise, Ukraine-Krieg – all das sorgt natürlich für Verunsicherung“, sagt Birk. Die Polizei beobachte die zunehmende Bewaffnung kritisch.
Gewerkschaft sieht erhöhtes Gefahrenpotenzial für Polizisten
Die Polizei registriere aktuell keinen Anstieg beim Einsatz von Waffen, die unter den Kleinen Waffenschein fallen. Die Kolleginnen und Kollegen gingen stets mit der entsprechenden Vorsicht und Eigensicherung in die Einsätze, sagt der Polizeisprecher. „Da kann es auch von Vorteil sein, wenn wir schon vor dem Einsatz sehen, ob die Person über einen Kleinen Waffenschein verfügt. Illegale Waffen stellen ein deutlich größeres Problem dar.“ Generell seien die Leute, die zunächst ein Genehmigungsverfahren durchlaufen und dann in ein Geschäft gehen, mit Blick aufs Thema Waffenbesitz nicht die zentralen Problemfälle.
Bernhard Göbel, Vorsitzender der Kreisgruppe Rhein-Sieg der Gewerkschaft der Polizei (GdP), sieht durch den Anstieg der Anträge auf den Kleinen Waffenschein ein höheres Gefahrenpotenzial für die Kolleginnen und Kollegen auf der Straße. Einsätze mit Waffen seien immer gefährlich. „In der Dunkelheit kann ich womöglich nicht sehen, was das für eine Waffe ist. Dadurch können große Gefahren entstehen“, sagt der Gewerkschafter.
„Kleiner Waffenschein“: GdP sieht digitales Antragsverfahren kritisch
Der Polizist berichtet von einem Einsatz auf der Niederkasseler Kirmes. Dort hätten sie es mit einer Auseinandersetzung zu tun gehabt, bei dem auch Pfefferspray eingesetzt. „Sowas beschäftigt die Kollegen immens“, sagt der Gewerkschafter.
Kritisch sieht die Gewerkschaft der Polizei die Möglichkeit, Anträge mittlerweile auch online stellen zu können. Damit sei ein „wesentlich niedrigschwelliger Antragsweg“ geschaffen worden. Bei steigenden Zahlen entstünden auch Kontrollzwänge, für die es mehr Personal brauche. „Da gibt es aber noch ganz viel Luft nach oben, die Ausstattung ist katastrophal“, bemängelt Bernhard Göbel.
Natürlich würde die Möglichkeit des Online-Antrags auch den Kolleginnen und Kollegen die Arbeit erleichtern. „Die Misswirtschaft beim Personal darf aber keine Begründung sein, solche Antragswege zu ermöglichen.“
Waffenbehörde des Kreises hält Online-Anträge für „zeitgemäß“
Wenig kritisch sieht die Waffenbehörde des Kreises die erweiterten Antragsmöglichkeiten. Jeder Antragsteller werde durch die Behörde sorgsam auf seine persönliche Eignung und waffenrechtliche Befähigung überprüft. Online-Anträge seien zeitgemäß.
Über die Gründe für den deutlichen Anstieg der Anträge auf einen Kleinen Waffenschein kann auch der Gewerkschafter nur Mutmaßungen anstellen. Im Kollegenkreis werde viel über das Thema geredet, handfeste Gründe könnten derzeit aber noch nicht ausgemacht werden. „Ich glaube nicht, dass ein großer Teil der Bevölkerung im Rhein-Sieg-Kreis das Vertrauen in die Polizei verloren hat“, sagt Göbel. 500 Anträge im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung im Kreis immer noch sehr gering. Dennoch: „Auch die geringe Anzahl kann für uns zum Problem werden. Wir müssen dem auf den Grund gehen.“
Diese Waffen dürfen mit dem „Kleinen Waffenschein“ geführt werden
Wer den Kleinen Waffenschein hat, darf erlaubnisfreie Waffen mit sich führen. Dabei handelt es sich um entsprechend gekennzeichnete, sogenannte PTB-Waffen, erkennbar am entsprechenden PTB-Siegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Dahinter verbergen sich Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffen.
Sie dürfen allerdings nicht so einfach benutzt werden. Allenfalls im Fall von Notwehr dürfen sie auch abgefeuert werden. Wer keinen Kleinen Waffenschein besitzt, darf die erlaubnisfreien Waffen zwar kaufen, sie in der Öffentlichkeit jedoch nicht mitführen.