Schadensersatzprozess in BonnKlage von Asklepios gegen das Land wird wohl abgewiesen

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Der Asklepios-Konzern, Träger der Sankt Augustiner Kinderklink, hat das Land NRW auf Schadenersatz verklagt.

Sankt Augustin/Bonn – Die Schadenersatzklage des Asklepios-Konzern gegen das Land Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich scheitern. Das zeichnete sich im ersten Verhandlungstermin vor der Zivilkammer des Landgerichts Bonn ab. Der private Klinikbetreiber wirft dem Land vor, die Uniklinik Bonn mit Fördergeldern bevorzugt und durch die Abwerbung von Ärzten zum Aus des Kinderherzzentrums in Sankt Augustin im Jahr 2019 beigetragen zu haben.

Wie gewichtet das Gericht die Vorwürfe, das Land habe „praktisch“ vor der Haustür eine Konkurrenz zu Asklepios aufgebaut?

Der Vorsitzende Richter Stefan Bellin stellte fest, dass eine Universitätsklinik andere Aufgaben habe als andere Krankenhäuser. Da gehe es auch um Forschung und Lehre und die Approbation von Ärzten. In Frage stehe zudem, ob das Kinderherzzentrum in Bonn neu aufgebaut oder nicht lediglich auf den Venusberg ins neue, im Januar 2020 eröffnete Eltern-Kind-Zentrum verlagert wurde.

War der Wechsel von leitenden Ärzten und ihren medizinischen Teams im Oktober 2019 auf den Venusberg rechtens?

„Personalwechsel gibt es auch in anderen Bereichen, im öffentlichen Dienst und in der Justiz“, sagte Richter Bellin. Es sei zum einen nicht nachzuweisen, ob Personal massiv abgeworben wurde. Zum anderen sei zweifelhaft, ob das einen Schadensersatzanspruch rechtfertige. Denn der Vorwurf, dass die Uniklinik die Konkurrenz in Sankt Augustin „schwächen“ wolle, sei ebenfalls nicht zu belegen.

Die Uniklinik wehrt sich gegen Aussagen von Asklepios in Pressemitteilungen und auf der Homepage mit einer so genannten Widerklage. Muss der Konzern die Äußerungen zurücknehmen und diese in Zukunft unterlassen?

Nein, meint dazu das Landgericht. Begriffe wie „Weglocken“ und „Kopfprämie“ zum Beispiel fielen unter die freie Meinungsäußerung und seien nicht als Tatsachenbehauptungen zu bewerten. Die Unterlassungsklage, für Bellin „atypisch“ und überraschend in einem solchen Fall, werde keine Aussicht auf Erfolg haben. Sie wurde aber von den Anwälten der Uni-Klinik nicht zurückgenommen.

Hat das Land NRW einst Förderanträge von Asklepios rechtswidrig abgelehnt?

Das steht nach Ansicht der Kammer nicht zur Debatte, die Klage des Konzerns hatte das Verwaltungsgericht bereits 2014 zurückgewiesen. Begründung: Für die Investitionen müsse die Kinderklinik auf das Vermögen des Mutterkonzerns zurückgreifen. Es gebe zwar den Grundsatz der Trägervielfalt im Krankenhausgesetz, daraus ließe sich aber keine Garantie für den Bestandsschutz und den Konkurrenzschutz ableiten.

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Gibt es eine Basis für eine gütliche Einigung?

Wohl kaum. Dazu sei das Verfahren wohl auch zu komplex, meinte der Vorsitzende Richter, dessen Kammer sich durch einen Wust von Schriftsätzen wühlen musste. Im Gerichtssaal saßen neben insgesamt zehn Anwälten – vier von Asklepios, jeweils drei von Land und von der Uniklinik – auch Geschäftsführer und Justiziariatsleitung des Klinikkonzerns zur Rechten und zur Linken hochrangige Ministerialbeamte aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie dem Ministerium für Kultur- und Wissenschaft und dem Ärztlichen Direktor der Uniklinik, Wolfgang Holzgreve. Alle Parteien sehen keine Basis für eine Verständigung und lehnten es ab, die Klagen zurückzuziehen.

Um wie viel Geld geht es?

Da ist unklar. Im Zentrum dieses Verfahrens steht eine Feststellungsklage, das heißt, rechtlich geklärt werden muss zunächst, ob überhaupt ein Schadensersatzanspruch besteht. Die etwaige Schadenshöhe war kein Thema. „Wenn ich den Schaden beziffern könnte, hätte ich es schon getan“, sagte der Anwalt von Asklepios, Peter Gauweiler. Der prominente Jurist stand früher selbst einmal im Staatsdienst, als Staatsminister in Bayern.

Wie geht es weiter?

Das Urteil wird Mitte Dezember verkündet. Der Asklepios-Anwalt Gauweiler kündigte bereits an: „Wir sind entschlossen, den Gang durch die Instanzen zu gehen.“

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