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Vor GerichtPaketzulieferer fährt Sechsjährige auf Zebrastreifen in Sankt Augustin an

2 min
Gerichtssaal_Siegburg

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Sankt Augustin – An einem Zebrastreifen über die Rathausallee lief dem Paketfahrer im Mai vorigen Jahres plötzlich ein sechsjähriges Mädchen vor das Auto. Der Bremsweg war zu kurz, das Kind stürzte, nachdem es vom Auto gestreift wurde. Dafür musste sich der 22-Jährige vor Gericht verantworten. Denn an einem Zebrastreifen haben Fußgänger immer Vorrang.

Die Sechsjährige war mit leichten Verletzungen noch am selben Tag aus der Kinderklinik entlassen worden. Richterin und Staatsanwältin sprachen von einem „Augenblicksversagen“ des Angeklagten, der wegen Verkehrsdelikten noch nicht vorbestraft war. Er sei somit „kein Verkehrsrowdy“.

Paketzulieferer muss Schmerzensgeld und Spende zahlen

Eine Schmerzensgeldzahlung und eine Spende an eine Kinderschutzorganisation könnten zur Einstellung des Verfahrens führen, lautete der Vorschlag der beiden Juristinnen. Damit hätte der Mann auch keinen Eintrag in der Verkehrssünderdatei und könnte ohne Probleme einen Lkw-Führerschein machen. Das hatte der Angeklagte als sein geplantes Berufsziel angegeben.

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Seinen Nettoverdienst gab der 22-Jährige mit 1650 Euro monatlich an. 300 Schmerzensgeld und 300 Euro Spende schlug die Richterin mit Einverständnis der Staatsanwältin vor. Gezahlt werden könne der Betrag in sechs Raten von 100 Euro. Der Auslieferungsfahrer hatte angegeben, dass er nach dem Tod seines Vaters den Grabstein in Höhe von 6000 Euro und weitere Kosten der Beerdigung bezahlen müsse, da seine Mutter dieses Geld allein nicht aufbringen könne.

Zum Prozessende ermahnte die Richterin den Angeklagten noch einmal deutlich, dass man gerade beim Lenken eines großen Lieferwagens besonders achtsam sein müsse. Zum Glück sei das Mädchen nicht schwer verletzt worden, sonst wäre die Strafe deutlich höher ausgefallen mit einem Eintrag in die Verkehrssünderdatei.