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Gericht in SiegburgMaurer wegen illegalen Glücksspiels und Potenzpillen verurteilt

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Spielhalle Symbolbild dpa

Blick in eine Spielhalle (Symbolbild)

Troisdorf/Siegburg – Die Anklageschrift klang gewaltig: Zwangsprostitution wurde den beiden Angeklagten zur Last gelegt, räuberische Erpressung, illegales Glücksspiel und Wucher. Davon blieb nur wenig übrig – auch weil sich einer der Täter, der vermeintliche Drahtzieher, vermutlich ins Ausland abgesetzt hat.

Der andere, ein 46-jähriger gelernter Maurer, stellte sich vor dem Schöffengericht als kleiner Fisch dar. Er habe lediglich seine Bar in Troisdorf für die nicht angemeldeten Daddel-Automaten zur Verfügung gestellt gegen eine monatliche Mietzahlung von 200 Euro. Die angeklagte Körperverletzung sei eine „Bagatelle“, er habe dem Opfer keinen Faustschlag ins Gesicht verpasst, sondern nur eine Ohrfeige, wofür er sich entschuldigt habe.

144 Prozent Zinsen verlangt

Für eine andere Frau besorgte er gefälschte Gehaltsbescheinigungen für die Anmietung einer Wohnung und die Eröffnung eines Kontos. „Er hat ein Helfersyndrom“, sagte sein Strafverteidiger, der bekannte Bonner Rechtsanwalt Michael Hakner.

Lediglich geholfen haben will sein Mandant auch einem klammen Bekannten, dem er einen privaten 10.000-Euro-Kredit vermittelte, zum Wucherzins von 144 Prozent. Er habe für die Zahlung gebürgt und nur eine Provision von 200 Euro vom Gläubiger bekommen. Doch die Rückzahlung habe nicht funktioniert, so dass er habe Druck machen müssen. Er drohte seinem Bekannten: „Wenn du nicht zahlst, breche ich dir die Beine.“ Das bestätigte der Mann im Zeugenstand, alles sei halb so wild: „Wir sind Freunde, so sprechen wir untereinander.“

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Als dickster Brocken der Anklage blieben der Verkauf und der Besitz von Potenzmitteln übrig. Bei einer Durchsuchung hatte die Polizei fast 500 Tabletten des in Deutschland nicht zugelassenen und verschreibungspflichtigen Medikaments in der Sankt Augustiner Wohnung des 46-jährigen zweifachen Vaters entdeckt. Dass diese Menge nur dem Eigenbedarf diente, bezweifelte der Vorsitzende Richter Herbert Prümper: „Das ist biologisch nicht möglich.“ Das Mittel habe ja sicher ein Verfallsdatum.

Die Telefonüberwachung konnte zum Hauptvorwurf der Anklage, der Zwangsprostitution, keine Beweise liefern. So wurde der Angeklagte wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung, Körperverletzung, unerlaubten Glücksspiels, Beihilfe zum Wucher und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt.

Strafmildernd wirkten sich sein Geständnis, die zweimonatige Untersuchungshaft und die lange Verfahrensdauer aus: Die Taten geschahen in den Jahren 2019 und 2020. Das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten wurde abgetrennt. Er wird mit Haftbefehl gesucht.