GrundsteuererklärungSo gehen Finanzämter in Siegburg und Sankt Augustin jetzt vor

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Eine Mitarbeiterin hält im Finanzamt Formulare zur Grundsteuererklärung in der Hand.

Im Finanzamt Siegburg sind bisher 121 900 Erklärungen von 142 700 zu erwartenden eingegangen, rund 86 Prozent.

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Durchaus im Landesdurchschnitt liegen die Finanzämter in Siegburg und Sankt Augustin bei der aktuellen Neubewertung von Grundstücken. Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Bisher sind rund 5,8 Millionen Erklärungen, also 89 Prozent, in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.

Im Finanzamt Siegburg sind bisher 121.900 Erklärungen von 142.700 zu erwartenden eingegangen, rund 86 Prozent. Davon seien rund 90 Prozent digital abgegeben worden, teilte die Behörde mit. Im Finanzamt Sankt Augustin sind bisher 113.000 von 131.120 Erklärungen eingegangen, rund 87 Prozent. Davon wurden ebenfalls rund 90 Prozent digital abgegeben. Die Frist für die Angaben ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt bestehen

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, haben ein Erinnerungsschreiben erhalten. Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, müssen die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Mit dem Versand dieser Bescheide haben die Ämter vor einigen Wochen begonnen. Pflicht bleibt bestehen Nach der Sommerpause werden die restlichen Fälle ohne Erklärung geschätzt.

Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibe aber auch nach einer Schätzung bestehen, betont die Behörde. Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert habe noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025, erläutern die beiden Finanzämter. Die Kommunen setzten ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechneten mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer.

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab 1. Janaur 2025

Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. An diesem Punkt sind die Politiker in den Stadt- und Gemeinderäten gefragt. Beabsichtigt sei nämlich, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren, so die Behörde. Das bedeutet, dass durch die Reform allein nicht mehr Steuergeld eingenommen werden soll als vorher.

Das Ministerium der Finanzen werde daher sämtliche Kommunen öffentlich über den jeweiligen Hebesatz informieren, der nach dem Greifen der Grundsteuerreform zur Aufkommensneutralität in der jeweiligen Kommune führe. So werde für die Bürgerinnen und Bürger transparent, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern gesenkt, erhöht oder gleich gelassen würden.

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