An einem Autorennen müssen nicht mehrere Fahrzeuge beteiligt sein. Das erfuhr ein Hennefer, der zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt wurde.
Verbotenes Autorennen26-Jähriger aus Hennef muss fünf Monatsgehälter zahlen

Weil er Anhaltezeichen der Polizei ignorierte und richtig Gas gab, ist ein Angeklagter vom Amtsgericht Siegburg wegen verbotenen Autorennens verurteilt worden.
Copyright: Frank Rumpenhorst/dpa
Eine Zivilstreife der Polizei wollte einen Autofahrer, der in leichten Schlangenlinien von der Autobahn 3 auf die 560 fuhr, aus dem Verkehr ziehen. Doch der 26-Jährige folgte dem Anhaltezeichen nur zum Schein, fädelte sich vor der Ausfahrt Hennef-West rasant wieder in den dichten Verkehr ein, sodass nachfolgende Pkw abrupt abbremsen mussten, und raste davon.
Der Hennefer saß jetzt wegen illegalen Autorennens vor dem Amtsgericht. Dieser Tatbestand sei auch dann erfüllt, wenn nur ein Pkw auf größtmögliche Geschwindigkeit beschleunige, erläuterte Richter Herbert Prümper. Der Raser hatte allen Grund, am 14. Dezember vergangenen Jahres vor der Polizei flüchten zu wollen: Er stand unter Cannabis-Einfluss und hat darüber hinaus schon seit längerem keinen Führerschein mehr.
Vier Vorstrafen hat der Hennefer, davon drei wegen zu schnellen Fahrens
Das ergab die anschließende Kontrolle. Die Streife hatte ihn mit Blaulicht und Martinshorn verfolgt und eingeholt. Der Fahrer ist nicht zum ersten Mal negativ aufgefallen. Vier Einträge finden sich in seinem Strafregister, davon drei wegen zu schnellen, rücksichtslosen Fahrens.
Das Fahren unter Drogeneinfluss wird wie eine Trunkenheitsfahrt gewertet, der Wirkstoff THC könne enthemmend wirken, führte die medizinische Sachverständige in der Hauptverhandlung aus. Laut Arztbericht zeigte der 26-Jährige körperliche Ausfallerscheinungen. Auf dem Video, das die Kamera auf dem Streifenwagen aufnahm, war indes keine unsichere Fahrweise erkennbar.
Der Angeklagte äußerte sich nicht zu seiner grob rücksichtslosen Fahrweise und zeigte keine Reue. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Gericht folgte dem nicht. Der Hennefer, der nach eigenen Angaben 1200 Euro netto im Monat verdient, wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen á 40 Euro verurteilt. Die Summe von 6000 Euro kann er in Raten abstottern.
Dazu kommen noch die Verfahrenskosten, wobei das medizinische Gutachten mit einigen Hundert Euro der größte Posten ist. Noch teurer könnte es werden, wenn er nach der Sperrfrist von zwei Jahren einen neuen Führerschein beantragen möchte. Dafür sei zwingend eine MPU nötig, so der Richter, „das kostet etwas, nicht nur Geld“. Üblicherweise verlangt das Straßenverkehrsamt den Nachweis, dass der Bewerber seit längerer Zeit drogenfrei ist.