Um den „größeren Traktor“Siegburger Bauern streiten mit „Wildwest-Methoden“

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Symbolbild.

Siegburg – Ein Bauer reißt die Grenzsteine heraus, einer vernichtet die Einsaat des Kollegen, einer des anderen Ernte. Mit diesen „Wildwest-Methoden“ müsse Schluss sein, hieß es in einem Prozess vor dem Landwirtschaftsgericht Siegburg. Dort trafen die Kontrahenten, sekundiert von ihren Rechtsanwälten, aufeinander und würdigten sich keines Blickes.

Dabei waren schon ihre Väter wirtschaftlich miteinander verflochten. Der eine verpachtete Ackerland an den anderen. Der baute unter anderem Futtermais für sein Vieh an, wie heute der Sohn. Das ist dem naturschutzbewegten Nachkommen des Verpächters ein Dorn im Auge. Das seien „tote Flächen“, der andere wolle „nichts für die Umwelt tun“.

Viele Emotionen im Spiel

Er hingegen hat in den letzten Jahren Biotope geschaffen und hegt weitere Pläne in diese Richtung, auf seinen eigenen, noch verpachteten Flächen sowie auf dem angrenzenden Land anderer Eigentümer. Das sei illusorisch, so der Pächter: „Hier will kein Landwirt mehr mit Ihnen zusammenarbeiten.“ Beide seien „keine Engel“, sagte der Anwalt des beklagten Verpächters und „sehr emotional“.

Es gehe bei Landwirten oft nur darum, „wer den größeren Traktor habe“. Die Anwältin des klagenden Pächters widersprach: Weil ihr Mandant sich geweigert habe, Flächen abzugeben, „wurden die Einsaaten zerstört“.

Aufklärung gestaltet sich schwierig

Die Geschehnisse der Vergangenheit könnten kaum aufgeklärt werden, sagte Richter Dirk Oberhäuser. Zumal es fast nichts Schriftliches gebe. Bauern verließen sich in der Regel auf Handschlag und Absprachen, so der Anwalt des Verpächters, „sie halten nichts von Papier“. In diesem Fall sei es nötig, das Verhältnis für die Zukunft juristisch zu befrieden, so der Richter, der den umweltbewegten Landwirt klar in die Schranken wies.

Die neue Vereinbarung beinhaltet, dass die Pflöcke, die seit der Entfernung der Grenzsteine die Areale trennen, stehen bleiben dürfen, die teure Vermessung durch einen Techniker können sich beide sparen. Der Pächter zieht seine einstweilige Verfügung zurück, die ein gegenseitiges Vertretungsgebot festschrieb. Keiner darf hingegen künftig die Grundstücke des anderen – ob in Eigentum oder Pacht – befahren oder bewirtschaften.

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Der Naturschützer muss zudem 900 Euro Schadensersatz für illegal abgeernteten Weizen bezahlen. Er erklärte außerdem, die Pläne für die Umwandlung von drei Ackerflächen, die ihm nur zum Teil gehören, zu stoppen. Das könnte das Ende für ein bereits groß angekündigtes Rebhuhn-Projekt bedeuten.

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