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Anti-Agressionstraining angeordnet30-Jähriger attackiert in Siegburg Freund seiner Schwester

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Gefährliches Verhalten im Straßenverkehr war einer von fünf Anklagepunkten, der  30-Jährige hatte zudem den Freund seiner Schwester schwer verletzt.

Gefährliches Verhalten im Straßenverkehr war einer von fünf Anklagepunkten, der  30-Jährige hatte zudem den Freund seiner Schwester schwer verletzt. (Symbolbild) 

Er attackierte den Freund seiner Schwester und verhielt sich aggressiv im Verkehr. Sein Strafverteidiger sprach von einem anderen „Kulturkreis“. 

Er war nur zu Besuch in Deutschland, doch jedes Mal wurde der heute 30-Jährige straffällig. Vor dem Siegburger Amtsgericht musste sich der Mann aus dem Kosovo wegen fünf Anklagepunkten verantworten. Unter anderem hatte er den Freund seiner 16-jährigen Schwester schwer verletzt. Der Strafverteidiger erklärte dessen Verhalten mit einem anderen „Kulturkreis“. Das solle aber „nichts entschuldigen“.

An Halloween war der Angeklagte auf den heute 25-Jährigen vor dem Wohnhaus der Familie in Siegburg losgegangen, hatte ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt, wodurch Augenhöhle und Kiefer brachen. Dass er dabei einen Schlagring trug oder einen Schlaghandschuh, wie das Opfer schilderte, konnte ihm das Gericht nicht nachweisen.

Die Schwester versicherte, von der Familie in Siegburg nicht unter Druck gesetzt worden zu sein

Die Schwester hatte als Zeugin im Prozess angegeben, der Bruder sei nicht bewaffnet gewesen; sie versicherte, von der Familie nicht unter Druck gesetzt worden zu sein. Nach der Gewalttat am 31. Oktober 2022 hatte sie auf der Polizeiwache noch der Aussage ihres damaligen Freundes zugestimmt. „Ich war damals verwirrt“, sagte die heute 19-Jährige, die eine Ausbildung zur Pflegekraft macht.

Der Angeklagte hatte an diesem Abend mit seinem Bruder dem Pärchen vor dem Siegburger Krankenhaus aufgelauert, später folgte, wiederum vor dem Wohnhaus, ein weiterer Schlagabtausch. Die Schwester und der Freund flüchteten in das Auto eines Bekannten, der Angeklagte beschädigte mit einem Schlag die Windschutzscheibe.

Kommissarin schildert „tumultartige Zustände“ vor der Woche

Ob er das wiederum mit der nackten Hand tat oder mit einem Baseballschläger, auch das blieb ungeklärt. Familienmitglieder folgten dem Pärchen zur Polizei, die Kommissarin schilderte im Zeugenstand „tumultartige Zustände“ vor der Wache.   

Aggressiv gebärdete sich der 30-Jährige auch im Straßenverkehr. Im November 2024 überholte er auf der Wahnbachtalstraße mit dem Auto seines Bruders einen Autofahrer und bremste diesen bis zum Stillstand aus. Als dieser an ihm vorbeizog, wiederholte er das Manöver, stellte das Auto quer und blockierte beide Fahrspuren. Die vom 49-jährigen Fahrer alarmierte Polizei zog den 30-Jährigen aus dem Verkehr, er hatte 2,3 Promille Alkohol und THC im Blut.

Ob Ihre Schwester einen Freund hat, das geht Sie nichts an
Siegburger Richterin Julia Dibbert zum Angeklagten

Am 16. Februar 2025 provozierte er nachmittags auf der Bundesstraße 56 und am Kreisverkehr Zeithstraße einen anderen Autofahrer, der ihn mit Lichthupe auf einen kaputten Scheinwerfer aufmerksam gemacht hatte. Er überholte mit seinem Peugeot mehrfach, scherte dann knapp wieder ein, und nur durch Gefahrenbremsungen wurde eine Kollision vermieden.

Am selben Tag geriet er abends auf der Frankfurter Straße am Steuer eines BMW in eine Kontrolle. Er war betrunken (1,37 Promille) und ohne Führerschein unterwegs, den hatte ihm die Polizei ja drei Monate zuvor schon abgenommen. Auf dem Fahrersitz soll ein Butterflymesser gelegen haben. Davon habe er nichts gewusst, versicherte der Angeklagte. Das Auto gehöre seinem Bruder.  

Strafverteidiger erklärt Fahrweise seines Mandanten mit Beziehungskrise

Das Verfahren gegen den Bruder wegen der Körperverletzung im Jahr 2022 wurde zwischenzeitlich mit einer Bewährungsstrafe beendet. Der Prozess gegen den 30-Jährigen fand erst jetzt statt, da dieser im Kosovo zunächst nicht greifbar war.

Der Strafverteidiger erklärte die Fahrweise mit einer Beziehungskrise seines Mandanten. Weil sich die Mutter seiner beiden Kinder damals von ihm getrennt hatte, sei er „dem Alkohol verfallen“. Das Paar habe sich versöhnt und kürzlich geheiratet. Sein Mandant lebe aber, wenn er in Deutschland sei, bei seiner Mutter, die Ehefrau mit den Kindern allein.

„Ob Ihre Schwester einen Freund hat, das geht Sie nichts an.“
Richterin Julia Dibbert zum Angeklagten.

Der Angeklagte warte derzeit auf eine Arbeitsgenehmigung für Deutschland, im Kosovo, wo die Familie ein Haus besitzt, habe er als Bauhelfer gearbeitet. Der 30-Jährige war vor Jahren in die Heimat zurückgekehrt, auch um einer Abschiebung zuvorzukommen. Der Rechtsanwalt plädierte für eine milde Geldstrafe von 1350 Euro, 90 Tagessätze á 15 Euro, die nicht in seinem Vorstrafenregister auftauchen würde. Er bat das Gericht, den jungen Mann „die Zukunft nicht zu verbauen“.

Richterin Julia Dibbert folgte der Staatsanwaltschaft und verhängte eineinhalb Jahre Freiheitsstrafe, die gegen den bislang nicht Vorbestraften zur Bewährung ausgesetzt werden könne, und eine Führerscheinsperre von weiteren zwölf Monaten.

Zur Erklärung des Verteidigers, dass der Kosovo-Albaner aus einem anderen Kulturkreis stamme, sagte Dibbert in Richtung des Angeklagten: „Ob Ihre Schwester einen Freund hat, das geht Sie nichts an.“ In den kommenden sechs Monaten muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren, das er selbst bezahlt, und innerhalb von 20 Monaten 2000 Euro Schmerzensgeld an den Ex-Freund zahlen.

Außerdem wird er unter die Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt. Verletzt er eine dieser Auflagen, droht ihm Haft. Ob er unter diesen Umständen eine Arbeitserlaubnis in Deutschland bekommt, blieb offen.