„Rote Zonen“ im Stadtgebiet vereinbartAb Montag gibt es auch in Siegburg E-Scooter

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E-Scooter_Siegburg

E-Scooter gibt es in wenigen Tagen auch in Siegburg.

Siegburg – Drei Tage noch, dann stehen auch in der Kreisstadt Elektro-Roller zum Verleih bereit: Vertreter der Stadtverwaltung sowie der Firmen Spin und Bird stellten jetzt Einzelheiten dazu vor, wie der Betrieb ab kommendem Montag, 14 Uhr, aussehen soll.

Dazu haben Stadt und Verleiher eine Vereinbarung zu einer einjährigen Pilotphase unterschrieben, in der unter anderem geregelt ist, wo die E-Scooter fahren dürfen. Möglich ist dies im gesamten Stadtgebiet außer in „roten Zonen“, die dem Fahrer in der App für die Nutzung angezeigt werden.

Die Fußgängerzone, der Michaelsberg, Grünflächen und Flächen in der Nähe von Gewässern sind tabu für die wendigen Flitzer, zunächst auch noch Seligenthal, Schreck und Braschoß. Allgemein gilt: Auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen darf gefahren werden; wenn diese fehlen, auch auf der Straßenfahrbahn und in verkehrsberuhigten Zonen.

Siegburg: Gehwege sind für E-Scooter tabu

Auf Gehwegen haben die Roller nichts zu suchen, beim Abstellen muss dort eine Breite von 1,50 Meter frei bleiben. Möglich sind Fahrten in angrenzende Städte, wenn Spin oder Bird dort ebenfalls Roller anbieten.

Einen Helm zu tragen wird empfohlen, eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Bei dem Pressetermin betonte Bürgermeister Stefan Rosemann, die Vereinbarung sei freiwillig geschlossen worden, eine Verpflichtung dazu habe es nicht geben. „Ich bin beruhigt, dass wir eine geregelte Absprache hinbekommen haben.“

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Der Stadt sei wichtig zu zeigen, dass es Alternativen zum Auto gebe. Die Technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger sprach von einer wichtigen Rolle, die die Roller im Mobilitätskonzept für Siegburg spielen könnten.

Beide Verleiher starten mit je 100 Rollern

Beide Firmen können zunächst 100 Roller an den Start bringen, im Juli soll noch ein weiterer Verleiher hinzukommen. Louis Andreae, bei Spin General Manager Rheinland, erläuterte, dass die Roller in verbotenen Zonen gar nicht abgestellt und abgerechnet werden könnten, das verhindere die App.

Feste Sammelstandorte werde es nicht geben. Daten werde man mit der Stadtverwaltung austauschen, die Zusammenarbeit mit Polizei und Ordnungsämtern sei seinem Unternehmen wichtig. Das sieht auch die Vereinbarung vor, etwa wenn falsch abgestellte Roller entfernt werden.

Sebastian Apfel von Bird zufolge müssen die Roller erfahrungsgemäß einmal in der Woche eingesammelt und die Akkus geladen werden. Für das Entsperren wird bei beiden Firmen eine Gebühr fällig, die Fahrten werden minutenweise abgerechnet.

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