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Vor GerichtViele Hygienemängel in Bäckerei – Bescheid kommt erst zwei Jahre später an

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg 

Siegburg – Wer ein Knöllchen erhält, dann aber drei Monate nichts hört von der Behörde, muss das Bußgeld nicht bezahlen. Anders sieht es aber aus bei Verstößen gegen die Hygieneverordnung. Einer Bäckereiangestellten war zwei Jahre nach einer Kontrolle die Zahlungsaufforderung des Rhein-Sieg-Kreises über 700 Euro ins Haus geflattert. „Meine Mandantin hatte den Vorfall schon vergessen“, sagte ihr Anwalt, der gegen den Bescheid Widerspruch einlegte. So landete der Fall vor Gericht.

Im November 2018 hatte ein Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle Missstände in einer Zweigstelle entdeckt: Oberflächen und Backofenlüftung waren eingestaubt, die Spülmaschine unsauber, Boden und Rollwagen stark verschmutzt, Dichtungsgummis schwarz, Ecken voller Spinnweben, Seifenspender defekt. Er ordnete die sofortige Grundreinigung an und eine gebührenpflichtige Nachkontrolle, bei der dann nur noch kleinere Mängel festgestellt wurden.

Kreis bekommt durch Corona Zeit zur Aufarbeitung

Warum die Behörde den Bußgeldbescheid erst so spät verschickte, erklärte die Abteilungsleiterin in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Das Amt habe Personalmangel gehabt, mehrere Stellen hätten lange Zeit nicht besetzt werden können. Erst die Corona-Krise habe den Bearbeitungsstau aufgelöst. „Weil weniger kontrolliert werden musste, hatten wir Zeit, die liegen gebliebenen Fälle aufzuarbeiten“, erklärte die Abteilungsleiterin.

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Der Verteidiger regte an, die Geldbuße auf 200 Euro zu reduzieren. Dann erfolge kein Eintrag ins Gewerberegister. Die Angestellte habe sich bislang nichts zuschulden kommen lassen und sei als Bezirksfilialleiterin nicht ständig vor Ort gewesen. Die Verkäuferin, die auf Sauberkeit hätte achten müssen, sei hingegen nur verwarnt worden.

Die Vertreterin der Kreisbehörde betonte, die Mängel in dem Geschäft mit Rohware und nicht abgepackten Produkten seien gravierend gewesen. Die Adressatin der Geldbuße sei verantwortlich, das belege ihr Arbeitsvertrag. Das sah auch Richterin Elisabeth Signing Fosso so, die den Betrag dennoch wegen der langen Zeit zwischen Kontrolle und Bescheid auf 400 Euro reduzierte. Zusätzlich muss die Filialleiterin die Kosten für Verfahren und Anwalt tragen.