„Ich kann vergeben, aber nicht vergessen“Ehefrau fürchtete bei Angriff um ihr Leben

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dpa_gewalt gegen frauen

Symbolbild

Siegburg – 33 Jahre hatte das Paar zusammen verbracht, nach der frisch verliebten Anfangsphase sei der Alltag aber nicht mehr so einfach gewesen, schilderte die Frau vor Gericht. Auf der Anklagebank saß ihr Ex-Mann, der sich wegen Körperverletzung und sexueller Nötigung vor dem Schöffengericht verantworten musste. Der Gewaltexzess schien ihm selbst rätselhaft zu sein. Er habe nur versuchen wollen, die endgültige Trennung abzuwenden, sagte der 51-Jährige.

Reichlich Alkohol und Verzweiflung waren im Spiel, als die 52-Jährige ihn im April 2020 informierte, dass er in Kürze Post vom Scheidungsanwalt erhalte. Da waren die beiden Lagerarbeiter schon getrennt, lebten aber noch unter einem Dach. Der erwachsene Sohn war kurz zuvor ausgezogen, „wegen seines Vaters“, sagte die Geschädigte im Zeugenstand.

Nach dem Angriff, bei dem sie Hämatome am ganzen Körper erlitt und Todesangst hatte, als er ihr ein Kissen aufs Gesicht drückte, musste er das Haus verlassen. Trank aber weiter. Bis er im Herbst wegen Alkohol am Steuer seinen Führerschein verlor.

Der Angeklagte bittet seine geschiedene Frau um Vergebung

Das habe ihn wohl mehr ernüchtert als der Übergriff auf seine Frau, merkte der Vorsitzende Richter Ullrich Wilbrand an. „Seitdem habe ich keinen Tropfen mehr angerührt, ich mache ein Abstinenzprogramm“, betonte der Angeklagte, der seine geschiedene Frau um Entschuldigung bat.

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Diese zuckte die Achseln: „Ich kann dir vergeben, aber nicht vergessen.“ Sie lebe ganz gut allein, sagte sie zum Richter, der sie fragte, ob ihr denn nun nicht etwas fehle. „Es war kein schönes Leben mit ihm.“ Schmerzensgeld hat ihr Ex-Mann bereits geleistet: Er verzichtete auf seine Hälfte des abbezahlten Hauses.

Deshalb und weil er mit 2,5 Promille im Zustand verminderter Schuldfähigkeit handelte, verhängte das Gericht ein mildes Urteil: zehn Monate Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Ein Bewährungshelfer wird dem 51-Jährigen zur Seite gestellt.

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