Der Angeklagte wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern und zweifelte an, die Person zu sein, die auf dem Überwachungsvideo zu sehen war.
Video zeigt TatAngeklagter soll Mann ins Gleisbett an Siegburger Bahnhof gestoßen haben

Auf dieses Gleis soll der Angeklagte eine andere Person gestoßen habe, die dabei schwere Verletzungen erlitt.
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Als die Gerichtsverhandlung begann, wurde der Angeklagte, ein 25-jähriger Mann aus Siegburg, in Fußfesseln in den Saal geführt. Er wirkte recht gelassen, fast desinteressiert. Die Anklagen an ihn sind jedoch schwer: Er soll einen Mann am Siegburger Bahnhof ins Gleisbett gestoßen und ihn damit schwer verletzt haben.
„Haben Sie verstanden, was Ihnen hier zur Last gelegt wird?“, fragte die Vorsitzende Julia Dibbert den Angeklagten vor dem Siegburger Amtsgericht. „Ja, ja“, sagte der etwas flapsig – und saß von diesem Moment an recht unbeteiligt in seinem Stuhl.
Im Winter 2024 soll er mit einem anderen Mann am Siegburger Bahnhof aneinandergeraten sein und den älteren Mann ohne erkenntlichen Grund gepackt und auf die Gleise geworfen haben. Der Mann erlitt schwere Verletzungen und wurde zwölf Tage im Krankenhaus behandelt.
Siegburg: Überwachungsvideo zeigt, wie Senior ins Gleisbett gestoßen wird
Zu den Vorwürfen wollte sich der Angeklagte vor Gericht nicht äußern, auch zu seiner Person machte er keine Angaben. Das Gericht zeigte jedoch ein Video einer Überwachungskamera am Bahnhof, das die Tat zeigte.
Der Angriff spielte sich am 8. Dezember 2024 ab, gegen 3.37 Uhr in der Nacht. Auf dem Video ist zu sehen, wie ein junger Mann mit einer Tüte in der Hand auf Bahnsteig 11 der Stadtbahn am Siegburger Bahnhof zuläuft. Er geht dort gezielt auf einen älteren Mann zu, der sich an einer Sitzgruppe aufhält, und spricht ihn an. Die beiden unterhalten sich eine Weile, der ältere Mann will allerdings offenbar weitergehen und versucht, an dem Jüngeren vorbeizulaufen. Dieser verstellt ihm den Weg.
Verdächtiger packt älteren Mann an den Schultern und wirft ihn auf die Schienen
Nach einem weiteren Wortwechsel stellt der junge Mann seine Tasche ab und drängt den älteren Mann weg. Plötzlich packt er ihn an den Schultern und schiebt ihn Richtung Bahnsteigkante, wo er ihn mit einem heftigen Stoß auf die Gleise wirft. Danach geht der Täter ruhig zu seiner Tasche, hängt sie sich über die Schulter und verlässt offenbar den Bahnhof.
Das Opfer des Angriffs sei mit dem Kopf auf die Bahnschienen aufgeschlagen und habe eine schwere Kopfverletzung erlitten, verlas die Vorsitzende aus dem Arztbericht der Helios-Klinik in Siegburg. Zudem habe sich der Geschädigte Rippenfrakturen, Lendenwirbelfrakturen, ein Leberhämatom und einen Milzriss zugezogen. Die Milz musste im Krankenhaus daraufhin operativ entfernt werden. „Diese Verletzungen hätten den Mann töten können“, hieß es von der Staatsanwaltschaft.
Angeklagter bezweifelt, auf dem Überwachungsvideo zu sehen zu sein
Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt betrunken gewesen sein und unter Drogeneinfluss gestanden haben. Das ergab ein toxikologisches Gutachten, das der Gutachter dem Gericht vorstellte. Er sehe dadurch jedoch keinen Ausschluss der Schuldfähigkeit, höchstens eine Schuldminderung.
Der Angeklagte habe laut Rückrechnung zum Zeitpunkt der Tat maximal drei Promille Alkohol im Blut gehabt und habe unter der Nachwirkung von Kokain gestanden. „Er zeigte jedoch auch etwa zwei Stunden später bei einem Pegel von 2,51 Promille relativ wenig Ausfallerscheinungen, was auf eine Gewöhnung schließen lässt“, so der Gutachter. Demnach sei der Gang etwas schwankend gewesen, die Sprache aber klar, die Pupillen erweitert und das Verhalten etwas verlangsamt.
Während das Gutachten erläutert wurde, saß der Angeklagte still auf seinem Stuhl, ergriff jedoch plötzlich das Wort: „Worüber wird hier eigentlich verhandelt? Man kann doch auf dem Video gar nicht erkennen, dass ich das bin.“ – „Sie bezweifeln also, dass Sie das sind auf dem Video“, hakte die Richterin nach. Als der Angeklagte nickte, wurde die Verhandlung für ein Rechtsgespräch unterbrochen. Sie soll kommende Woche fortgesetzt werden. Dann soll auch das Opfer vor Gericht aussagen.