Online-SchuleSiegburger Anwalt erreicht Kompromiss für Abschlussprüfungen

Lena Schubert darf jetzt zur Prüfung.
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Siegburg – Lena Schubert ist jetzt glücklich. Sie wollte Hebamme werden, konnte jedoch keinen Schulabschluss machen, weil sie in Niedersachsen lebt und die Bezirksregierung Arnsberg alle externen Prüfungen für Schüler aus anderen Bundesländern gestoppt hatte.
Das wurde jetzt revidiert. Auch Jugendliche aus anderen Bundesländern können in diesem Jahr an der Web-Individualschule in Bochum ihre Prüfungen ablegen.
Die Schulinhaberin Sarah Lichtenberger hatte den Siegburger Rechtsanwalt Professor Christian Birnbaum eingeschaltet, nachdem die Bezirksregierung Arnsberg Lena Schubert die Prüfung an der Schule verwehrt hatte. Dieser erreichte bei NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) einen Kompromiss.

Christian Birnbaum, Rechtsanwalt aus Siegburg, vertritt die Schüler
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„Die Jugendlichen können jetzt endlich alle ihre Prüfungen machen“, sagt Birnbaum. Ihm sei es mit dem Schulministerium gelungen, eine „wertvolle Lösung“ für die Web-Individualschule zu finden.
Arbeit an neuem Modell
Sie bietet Online-Unterricht für Jugendliche an, die aus gesundheitlichen Gründen von der Schulpflicht befreit sind, aber dennoch einen Abschluss machen möchten. Dies hatte die Bezirksregierung Arnsberg zunächst mit der Begründung untersagt, in Sachen Schule sei jedes Bundesland selbstständig.
Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer zeigte sich erfreut darüber, dass Abschlussprüfungen für junge Menschen aus ganz Deutschland in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen möglich seien, die auf ein digitales Bildungsangebot angewiesen seien.
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„Für die rund 80 Prüflinge, deren Bildungschancen wir damit gesichert haben, ist das eine sehr gute Nachricht.“ Zugleich sei aber klar: Die Bezirksregierung Arnsberg könne nicht dauerhaft Abschlussprüfungen für das gesamte Bundesgebiet organisieren. „Deshalb werden wir zum bewährten Wohnortprinzip zurückkehren müssen, wonach Abschlussprüfungen im jeweiligen Heimatbundesland abgelegt werden.“
Digitales Alternativangebot
Das Ministerium erarbeite derzeit die Grundlagen für ein Modell, um Schülerinnen und Schülern, denen aufgrund einer Behinderung oder aus besonders schwerwiegenden gesundheitlichen Gründen kein Schulbesuch möglich ist, im staatlichen Bildungssystem ein digitales Alternativangebot zum regulären Schulbesuch zu machen und damit eine Lücke im Bildungsangebot zu schließen. Ziel sei es, den Kindern und Jugendlichen „frei von kommerziellen Interessen“ perspektivisch eine Rückkehr in den Präsenzunterricht zu ermöglichen oder sie, wo dies nicht möglich ist, erfolgreich zu Abschlüssen zu führen.
Dies bestätigt Birnbaum: „Wir arbeiten jetzt an Konzepten, damit die Web-Individualschule auch im nächsten Jahr weiter wir bisher ihre Schüler aus ganz Deutschland zur Prüfung führen kann.“ Wichtig sei, dass für dieses Jahr schnell eine Lösung gefunden worden sei.