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Ein Jahr danachDie Taxi-Prügelei am Siegburger ICE-Bahnhof und ihre Folgen

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Eine Schlägerei zwischen Taxi- und Mietwagenfahrern hat am 29. August 2025 einen Großeinsatz von Polizei und Rettungsdienst ausgelöst. Ein Jahr später dauern die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft weiterhin an.

Eine Schlägerei zwischen Taxi- und Mietwagenfahrern hat am 29. August 2025 einen Großeinsatz von Polizei und Rettungsdienst ausgelöst. Ein Jahr später dauern die Ermittlungen der Bonner Staatsanwaltschaft weiterhin an.

Ein Jahr nach einer wüsten Schlägerei zwischen Taxi und Mietwagen-Fahrern am  Siegburger ICE-Bahnhof laufen die Ermittlungen weiter.

Ein Jahr nach einer heftigen Schlägerei zwischen Taxi- und Mietwagen-Fahrern hinter dem Siegburger ICE-Bahnhof dauert die juristische Aufarbeitung der Bonner Staatsanwaltschaft an. Ermittelt werde wegen „wechselseitiger gefährlicher Körperverletzung“, teilt Behördensprecher Dr. Sebastian Buß auf Anfrage mit. Die hohe Zahl der Beteiligten und aufwendige Video-Auswertungen trügen zur Dauer des Ermittlungsverfahrens bei.

Am 29. August 2025, dem Auftakt-Freitag des Siegburger Stadtfestes, war gegen 17 Uhr am Taxi-Stand auf der Konrad-Adenauer-Allee plötzlich Großalarm. Jeweils etwa ein halbes Dutzend Besatzungen von Einsatzfahrzeugen der Polizei und des Rettungsdienstes rasten zur Rückseite des Bahnhofs: die einen, um die Lage zu beruhigen, die andere, um Verletzte zu versorgen.

Passanten-Video hält die Prügel-Szene im Bild fest

Ein Passanten-Video, das sich nach dem Zwischenfall im Internet verbreitete, zeigte, was bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte passiert war: Mehrere Männer prügelten aufeinander ein, traten, einer schlug mit einem Autowerkzeug zu, sogar dann noch, als der Kontrahent schon auf dem Boden lag.

Der grobe Rahmen der Auseinandersetzung kristallisierte sich relativ schnell heraus: Offenbar waren ein Taxi- und ein Mietwagen-Fahrer miteinander in Streit geraten, nachdem sich der Leihwagen-Fahrer wohl verbotswidrig am Bahnhof postiert hatte, um Fahrgäste aufzunehmen (wir berichteten).

Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren . . .
Personenbeförderungsgesetz

Rechtlich ist ein solches Verhalten Leihwagen-Fahrern untersagt: Wer etwa für einen der weltweit aktiven Leihwagen-Vermittler unterwegs ist, muss grundsätzlich nach dem Ende einer Fahrt zu seinem „Betriebssitz“ zurückkehren. In Paragraf 49 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes heißt es: „Mit Mietwagen dürfen nur Beförderungsaufträge ausgeführt werden, die am Betriebssitz oder in der Wohnung des Unternehmers eingegangen sind. Nach Ausführung des Beförderungsauftrags hat der Mietwagen unverzüglich zum Betriebssitz zurückzukehren, es sei denn, er hat vor der Fahrt von seinem Betriebssitz oder der Wohnung oder während der Fahrt einen neuen Beförderungsauftrag erhalten.“

Diese Vorschrift dient zum Schutz von Taxifahrern. Diese dürfen, anders als Mietwagenfahrer, „öffentlich“, also etwa am Siegburger Bahnhof, auf Fahrgäste warten, unterliegen dafür aber höheren Reglementierungen hinsichtlich Beförderungszwang und Preisgestaltung.

Rechtes Nachrichten-Portal titelt „Blut statt Bunt“

Aus der zunächst verbalen Auseinandersetzung am Eröffnungstag des Stadtfestes wurde mehr: Der Leihwagenfahrer holte sich Hilfe herbei, und dann begann die Schlägerei, bei der nach den anfänglichen Angaben der Einsatzkräfte fünf Menschen verletzt wurden – zwei davon so schwer, dass sie zur stationären Aufnahme ins Krankenhaus mussten.

Indes hatte die Prügelei auf offener Straße zwei Wochen vor der Kommunalwahl Auswirkungen nicht nur vor Ort, wo vorübergehend die Straße gesperrt werden musste. Auch ein rechtes Nachrichten-Portal griff den Zwischenfall auf und machte mit der Überschrift „Blut statt ,Bunt‘“ und dem Hinweis, dass die „migrantische Taxifahrer-Schlägerei“ unter einem Wahlplakat der Grünen stattgefunden habe, bundesweit Stimmung.

Zwei Wochen vor der Wahl hängen viele Wahlplakate

Die Tatsache, dass im Video gut sichtbar nicht nur die Grünen, sondern auch die Bürgermeisterkandidaten von SPD und CDU an der Stelle plakatiert hatten, blieb in dem Bericht unerwähnt.  Auch ein AfD-Landtagsabgeordneter, der später in einer Kleinen Anfrage von der Landesregierung Staatsangehörigkeiten (diverse) und Vorstrafen (keine) der Beteiligten erfragen wollte, beachtete dieses „Detail“nicht.

Dass man sich dem Thema auch seriös statt mit rassistischen oder fremdenfeindlichen Ressentiments nähern kann, zeigte wenige Monate später das ARD-Magazin „Report Mainz“. Es nahm den Siegburger Zwischenfall zum Anlass, sich bundesweit investigativ mit Arbeitsbedingungen und Rechtstreue von Mietwagenfahren beziehungsweise -unternehmen zu beschäftigen.

Wann der Vorfall vom 29. August 2025 in Siegburg seinen juristischen Abschluss finden wird und ob einer oder mehrere der insgesamt sieben Beschuldigten vor Gericht kommen, ist noch offen. Zunächst müsste die Staatsanwaltschaft Anklage erheben, danach diese vom Gericht zur Hauptverhandlung zugelassen werden und schließlich der Prozess stattfinden. Gegen ein Urteil wären dann Rechtsmittel möglich.