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Vorwurf der VergewaltigungAmtsgericht Siegburg spricht Angeklagten frei

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht_Siegburg_Symbol

Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – „Nein heißt Nein“, nach einer Gesetzesänderung sind sexuelle Übergriffe auch ohne Gewaltandrohung strafbar. Doch was, wenn einer der Partner gar nichts sagt? Einen solchen Fall verhandelte das Schöffengericht. Die zentrale Frage: Hat sich das vermeintliche Vergewaltigungsopfer die Gewalttat nur einreden lassen?

Zwei Stunden lang wurde die Studentin unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Zeugenstand vernommen. Zurück blieb kein klares Bild der Nacht im Juli 2018. Sie hatte den Angeklagten, einen Installateur, ein halbes Jahr zuvor erstmals getroffen, zum zweiten Mal Karneval, als sie erstmals Sex hatten. Im Sommer sahen sie sich zufällig wieder in einem Club, fuhren zu dem Mann nach Hause, er war nüchtern, sie angetrunken, „gut drauf“, so der Angeklagte.

Gutachterin hält Pseudoerinnerungen für möglich

Sie hätten einvernehmlich miteinander geschlafen. Am nächsten Morgen, als er sie nach Hause fuhr, habe er deutlich gemacht, dass er eine feste Beziehung wolle. Doch sie habe das abgelehnt. Wochen später sei ihm die Vorladung der Polizei ins Haus geflattert: „Ich fiel aus allen Wolken.“

Sie habe sich am Morgen unwohl gefühlt, bei einer Freundin Rat und Hilfe gesucht, das schilderte die junge Frau später beim Gespräch mit einer Rechtspsychologin, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin begutachten sollte. Auf der Suche nach einer Ursache sei „nach und nach alles bei ihr hochgekommen“.

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Das könnten Pseudoerinnerungen gewesen sein, vielleicht sei die Zeugin am Morgen ernüchtert und enttäuscht gewesen und habe die Verantwortung auf den Angeklagten übertragen, so die Gutachterin. Eine Traumatherapie, die die junge Frau kurz nach der ersten polizeilichen Vernehmung begann, habe diese Tendenz eventuell verstärkt.

Dass sie bewusst gelogen habe, um den Angeklagten zu belasten, schlossen Gutachterin und Gericht aus. Die Zeugin habe betont, dass sie ihm keinen Schaden zufügen wolle; ihr Anliegen sei, dass Frauen nicht zum Objekt gemacht werden.

Richter ermahnt den Angeklagten

Der Vorsitzende Richter Ulrich Willbrand wies auf die juristische Grenzzone hin: „Es steht Aussage gegen Aussage.“ Er ermahnte den Angeklagten, beim Kennenlernen künftig sensibler vorzugehen, eine Beziehung besser „vorn anzufangen“.

Nach dem Freispruch atmete der Angeklagte auf. Er hat berufsbegleitend einen Meisterlehrgang begonnen und möchte schnellstens Bafög beantragen. Das sei ihm durch das laufende Verfahren verwehrt, schilderte der aus dem Iran stammende Christ in flüssigem Deutsch.

Sein Aufenthaltstitel galt nur für drei Jahre, er sei aufgrund der Anzeige nicht verlängert worden. „Ich kann noch nicht mal einen Handyvertrag abschließen.“