ProzessAngeklagte sollen in Lohmar volltrunken Kinderwagen angezündet haben

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg 3

Amtsgericht Siegburg (Symbolbild) 

Lohmar/Siegburg – Memory haben sie an jenem Abend gespielt, ansonsten aber hatten die beiden Angeklagten kaum Erinnerungen an die Nacht zum 12. Juli. Gegen Mitternacht soll die 54-Jährige laut Anklage vor einer Unterkunft am Lohmarer Dammweg einen Kinderwagen in Brand gesteckt haben.

Der Mitangeklagte (46) war der Beihilfe beschuldigt. Sie habe damals mehr als drei Promille Alkohol im Blut gehabt, sagte die Angeklagte. „Plötzlich klopfte die Polizei, hat mich an die Wand gedrückt und abgeführt.“

Auch der Mitangeklagte sagte, „kaum noch Erinnerungen“ zu haben. Wohl aber könne er sagen, dass er wegen seiner Katze an der Haustür gewesen sei – und nicht, wie Zeugen der Polizei gesagt hatten, um den späteren Tatort auszuspähen.

Auf den Aufnahmen der „Dashcam“ in ihrem Auto habe sie gesehen, dass eine rothaarige Frau eine brennende Zeitung in den Wagen geworfen habe, gab eine Mitbewohnerin bei der polizeilichen Vernehmung zwei Tage nach der Tat an. Und rothaarig sei in der Unterkunft nur die Angeklagte. Tags zuvor wollte die Zeugin im Flur belauscht und über eine Kamera im Türdrücker aufgenommen haben, wie die Angeklagten darüber sprachen, den Kinderwagen in Brand zu stecken.

Videoaufnahmen sind verschwunden

„Wie Hund und Katze“ seien die Beschuldigte und die Besitzerin des Kinderwagens gewesen. Die Aufzeichnung ist jedoch ebenso verschwunden wie das Video aus dem Auto, das sich nach dem Betrachten löscht.

„Könnten Sie so etwas gesagt haben?“ fragte Richterin Alexandra Pohl die Angeklagte, die das verneinte. „Nein, denn ich hätte nicht Kinderwagen gesagt, sondern Messiewagen.“ Gleichwohl wollte sie nicht ausschließen, die Tat begangen zu haben.

Und akzeptierte die Entscheidung, die das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts fällte: Gegen eine Auflage von 200 Euro, zahlbar an einen Tierschutzverband, wird das Verfahren eingestellt, der Mitangeklagte ohne Einkommen erhielt keine Auflage.

KStA abonnieren