Nach einer Sex-Attacke auf einen jungen Freund hat das Siegburger Amtsgericht einen 30-Jährigen zu sieben Monaten auf Bewährung verurteilt.
Paris-TourSiegburger Richter verhängt sieben Monate für sexuellen Übergriff auf Fußball-Kumpel

Ein Ausflug nach Paris endete verstörend: Im Hotelzimmer gab es einen sexuellen Missbrauch, davon ist das Siegburger Amtsgericht überzeugt.
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Der Jahreswechsel 2024/25 sollte ein schönes Silvesterfest werden. Gemeinsam fuhren drei heute 21, 22 und 30 Jahre Freunde mit dem Auto von Siegburg nach Paris, doch die Tour endete verstörend: Das Siegburger Amtsgericht verurteilte den 30-Jährigen wegen eines sexuellen Übergriffs auf seinen neun Jahre jüngeren Kumpel zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.
Vom Sport kannten sich die drei seit Jahren und hatten auch abseits vom Fußballplatz schon viel miteinander unternommen, ohne dass Erotik erkennbar eine Rolle gespielt hätte. Und so fragten die beiden jüngeren den älteren, einen Jugendtrainer, ob er mit nach Paris wolle.
Silvester-Sause an der Seine mit Feuerwerk und viel Bier
Der 21-Jährige steuerte das Auto. Sein Vater als Zeuge vor Gericht: „Es war seine erste größere Fahrt. Er hatte gerade erst den Führerschein gemacht.“ In Paris bezog das Trio ein Hotelzimmer mit einem Doppelbett und einer Schlafcouch und stürzte sich ins Nachtleben: Essen, Trinken, Eiffelturm, Feuerwerk, acht Dosen Bier pro Nase im Handgepäck.
Zurück im Hotel, begab sich der 22-Jährige auf die Couch, für die anderen beiden blieb das Doppelbett. Und dann? Der 21-Jährige gab an, er sei aufgewacht, weil der Ältere übergriffig geworden sei, konkret: am Glied des Jüngeren manipuliert habe. Völlig entsetzt, da er selbst heterosexuell sei und das niemals erwartet habe, sei er aufgesprungen, laut geworden („Warum tust du so etwas?“) und habe den anderen in den Schwitzkasten genommen, bis Zimmergast Nummer 3 aufgewacht sei und die Situation zu beruhigen versucht habe.
Angeklagter verteidigt sich: Der junge Freund habe es doch gewollt
Dagegen gab der Ältere fast das Gegenteil an: Im Bett hätten sie nebeneinander gelegen und geplaudert. Dann habe der Jüngere ihn erst in den Arm genommen und dann mehrfach die Hand des Älteren in seinen Intimbereich geführt. Er sei ja selbst heterosexuell und habe das nicht gewollt und die Hand immer wieder weggezogen – bis er schließlich doch dem Drängen des Jüngeren nachgegeben und ihn vorübergehend, für etwa 30 Sekunden, stimuliert habe.
Die Befragung des ruhig und kühl auftretenden Angeklagten dauerte rund eine Stunde; weder Richter René Dabers noch der Staatsanwalt wirkten am Ende davon überzeugt.
Ich würde es am liebsten vergessen. Aber das wird wohl nicht gehen.
Dagegen wirkte der 21-Jährige auf dem Zeugenstuhl introvertiert und angespannt und bekannte schließlich: „Ich würde es am liebsten vergessen. Aber das wird wohl nicht gehen.“ Richter Dabers unterbrach die Befragung zwischendurch für 15 Minuten.
Während die Aussage des unter erheblichen Erinnerungslücken leidenden Dritten im Zimmer unergiebig blieb, schilderte zuletzt der Vater des Opfers, ein Endvierziger, wie ihm der Sohn einen oder zwei Abende nach der Silvesternacht voller Scham und nur sehr kurz geschildert habe, was in Paris passiert sei. Der Vater: „Er ist kein Täter. Er ist Opfer.“
Im Urteil nach dreistündiger Verhandlung folgte der Richter der Forderung des Staatsanwaltes. Ausführlich begründete er, weshalb ihn die Darstellung des 21-Jährigen überzeugt habe. Sie sei „deutlich lebensnäher und wahrscheinlicher“ sei als die des Angeklagten, nichts spreche für eine raffinierte Lüge. Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte war bis zum Schluss bei seiner Version geblieben; das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

