Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Anordnung der StadtSeniorin muss für Grün statt Schotter im Siegburger Vorgarten sorgen

Lesezeit 3 Minuten
Eine Siegburger Seniorin soll auf Anordnung der Stadt ihren Schottergarten begrünen

Eine Siegburger Seniorin soll auf Anordnung der Stadt ihren Schottergarten begrünen.

Schwere Gießkannen zu schleppen und Pflanzen zu wässern, lässt die Gesundheit der 83-Jährigen nicht mehr zu. Doch die Stadt beharrt darauf.

Schottergärten mögen pflegeleicht sein, sind aber nicht gerade Sympathieträger, vor allem aus Sicht von Kommunen, die auf ökologisch sinnvollere Spielarten der Gartengestaltung pochen. Christa Markus (83 Jahre, Name geändert) vom Siegburger Brückberg allerdings sah vor einigen Jahren keinen anderen Weg, als zwei kleine Parzellen vor ihrem Haus mit feinen Steinchen zu gestalten.

„Vor einigen Jahren habe ich den Vorgarten aus gesundheitlichen Gründen mit Schottersteinen versiegelt“, schildert sie, aus gesundheitlichen Gründen: Denn schwere Gießkannen um das Haus herumzuschleppen, um Pflanzen zu gießen, war der Witwe nicht mehr möglich.

Bis Ende Juni soll der Schotter endgültig weg

Entsprechend weiß sie nicht mit der Aufforderung der Kreisstadt umzugehen, jetzt Abhilfe zu schaffen: Mitte November wurde ihr auferlegt, Schotter bis zum Frühjahr durch Grün zu ersetzen. Auf zwei Fristverlängerungen ließ sich die Stadtverwaltung zwar ein, als sich die Tochter einschaltete, ließ aber letztlich nicht locker. Bis Ende Juni soll der Schotter endgültig weg.           

Christa Markus wundert sich, denn in der Nachbarschaft war ihr nicht aufgefallen, dass andere Schotterungen entfernt worden seien. „Ich habe mir mal die Mühe gemacht und bin auf dem Brückberg einige Straßen abgelaufen und habe dort die Eigentümer wegen der Versiegelung ihrer Vorgärten gefragt.“ Keiner sei aufgefordert worden, diese zu entfernen. „Ich weiß, dass es ein neues Gesetz gibt. Aber warum gilt das nur für mich? Das ist doch reine Schikane“, schreibt sie an die Redaktion. 

Verstoß fiel bei allgemeiner Baukontrolle auf

Die Tochter hatte gefragt, ob es für die Flächen nicht Bestandsschutz gebe. Immerhin seien die Flächen schon vor 14 Jahren geschottert worden und damit lange bevor die Verordnung in Kraft getreten sei. Bestandsschutz greife nicht, heißt es in der Antwort des zuständigen Sachbearbeiters der Bauaufsicht, die der Redaktion vorliegt.

Zudem: „Die Annahme, dass ausschließlich Ihre Mutter angeschrieben wurde, ist nicht korrekt. Der Verstoß ist bei einer allgemeinen Baukontrolle festgestellt worden.“ Seit dem 1. Januar 2024 sind in der Landesbauordnung verschärfte Regelungen in Kraft getreten, die zudem eindeutig definieren, was genau unter einem Schottergarten zu verstehen ist.   

Kunstrasen hat den gleichen Effekt wie Schotter

Die Stadtverwaltung verteidigt auf Anfrage der Redaktion ihr Vorgehen und argumentiert: „Die Versiegelung wirkt sich dreifach negativ aus: Sie trägt zur Reduzierung der Artenvielfalt bei, heizt die Umgebung im Sommer auf, bei Starkregen steigt die Gefahr von Überflutungen.“ Deshalb spielten begrünte Vorgärten in der Klimawandelanpassung eine wichtige Rolle. „Nicht nur Schotter und Pflaster beschäftigten uns aktuell, sondern in verstärktem Maße auch die Verlegung von Kunstrasen, der denselben Effekt hat“, so die Pressestelle der Kreisstadt. 

Es gehe nicht darum, „eine Veränderung übers Knie zu brechen und den berühmten Haken an die Sache zu machen“. Vielmehr gehe es darum, die Entsiegelung, von der die Seniorin selbst und ihre Nachbarschaft in heißen Sommertagen profitieren könne, im Einvernehmen zu erreichen. Man stehe Frau Markus „weiter mit Rat und Tat beiseite“. Dazu verweist die Stadt auch auf ein Faltblatt „Lebendige Gärten –  Schotter raus, Pflanzen rein“, in dem hervorgehoben wird, dass grüne Gärten nicht immer einen Mehraufwand bedeuten müssen.


Für eine schöne und pflegeleichte Bepflanzung seien als Gehölze Kornelkirsche, Felsenkirsche, Eingriffeliger Weißdorn, Felsenbirne und Schlehe besonders geeignet, als Sträucher oder Gräser Apfel-Rose, braunstieliger Streifenfarn, echtes Federgras, gewöhnliches Zittergras, als Stauden Blut-Storchschnabel, Wegwarte, Pfirsichblättrige Glockenblume, Kugelköpfiger Lauch und Goldhaar-Aster, als Kräuter: Kriechender Rosmarin und Frühblühender Thymian sowie als Rankenpflanzen Hundsrose, Hopfen, echte Weinrebe, Winter-Jasmin, Berg-Waldbeere, Rosa Strahlengriffel und Schling-Flügelknöterich.