Als der 23-Jährige aus dem Krankenhaus entlassen wurde, verprügelten ihn die Brüder ein zweites Mal. Er leidet bis heute unter den Folgen.
Prozess am AmtsgerichtSiegburger prügeln neuen Freund der Schwester krankenhausreif

Das Amtsgericht Siegburg (links im Bild) mit der Baustelle für den Anbau, in dem die Cum-Ex-Prozesse verhandelt werden sollen.
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Die Beziehung der minderjährigen Schwester zu einem 23-Jährigen, sie ging zwei Brüdern aus Kaldauen derartig gegen den Strich, dass sie einen Siegburger gleich zweimal brutal zusammenschlugen: Am 31. Oktober vergangenen Jahres passten sie den jungen Mann ab, als dieser die Schwester mit dem Auto nach Hause brachte, sprachen ihn an und schlugen in daraufhin mehrfach ins Gesicht.
Blutend und mit einem Knochenbruch musste dieser im Krankenhaus behandelt werden. Als er entlassen wurde, verprügelten sie ihn ein zweites Mal. Dafür musste sich einer der Brüder (23) jetzt vor dem Amtsgericht verantworten und wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Verlobung in Aussicht gestellt
Die Familie der Täter war eng in das Geschehen verstrickt: So schilderte der Geschädigte im Zeugenstand, dass die Elten der heute 17 Jahre alten Ex-Freundin nach den ersten Schlägen eine Verlobung in Aussicht gestellt hätten, offenbar um eine Strafanzeige zu vermeiden. Er habe sich dadurch „manipuliert“ gefühlt, sich letztlich aber doch für die Einschaltung der Polizei entschieden.
Vor dem Krankenhaus hatte ihm der später Verurteilte noch angeboten, ihn zurück zu seinem Auto zu fahren, was er aber abgelehnt habe. Wieder mit einem anderen Wagen in Kaldauen angekommen, hätten die beiden Brüder abermals auf ihn eingetreten und geschlagen, selbst noch, als er sich in ein Auto flüchtete. Schließlich kam sogar ein Baseballschläger ins Spiel, mit dem zwei Autos beschädigt wurden.
Opfer leidet bis heute unter den Schmerzen
Der Geschädigte sagte aus, er habe heute noch Schmerzen im Gesicht, sei auch „psychisch nicht in Ordnung“ und habe Angst auszugehen. Der Täter entschuldigte sich mehrfach. Er wies aber den Vorwurf zurück, es habe für die Taten einen Plan gegeben, was auch seine Schwester bestritt.
Seine Verteidigerin konnte eine Verringerung der Strafe auf drei Monate nicht durchsetzen. Richterin Kristin Stilz folgte dem Antrag der Staatsanwältin auf sechs Monate zur Bewährung, auch mit Blick auf die sechs Einträge des Angeklagten im Zentralregister seit 2015, vier davon wegen Körperverletzung. Zudem ordnete sie ein Antiaggressionstraining an und 600 Euro Wiedergutmachung.