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„Winziger Teil der Welpen-Mafia“Siegburger Gericht verurteilt Zwergspitz-Händler wegen Betrugs

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Ein geschmuggelter Hundewelpe

Mit nach Deutschland geschmuggelten Zwergspitzwelpen zogen zwei Angeklagte aus Rhein-Sieg ein Geschäft auf. Unser Symbolbild zeigt einen vom Zoll am Flughafen Köln/Bonn entdeckten Hund der Moderasse Pomeranian.

Gekauft für 200, verkauft für 1200 Euro: Zwei Hundehalter witterten ein großes Geschäft mit geschmuggelten Welpen. Doch der Betrug flog auf.   

Viel Freude hatte der Käufer an seinem jungen Zwergspitz nicht: Der Welpe, erworben von einer vermeintlich seriösen Züchterin, starb nach zwei Tagen im neuen Körbchen. Der hoffnungsvolle Hundehalter war einem Betrug aufgesessen.

Wie etliche weitere Frauen und Männer, die über Internet-Kleinanzeigen nach einem Tier  der Moderasse Pomeranian suchten und in Troisdorf und Sankt Augustin fündig wurden. Denn die Hunde stammten nicht, wie angegeben, aus privater Hauszucht, sondern aus Osteuropa.

Troisdorferin und Sankt Augustiner wegen Betrugs und Tierquälerei angezeigt

Eine  Büroangestellte und ein mit ihr befreundeter Lkw-Fahrer aus Sankt Augustin betrieben mindestens zwei Jahre lang einen schwungvollen, illegalen Handel. „Sie sind ein winziger Teil der Welpen-Mafia“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft zu den 48 und 52 Jahre alten Angeklagten, die sich wegen Betrugs und Tierquälerei vor dem Siegburger Schöffengericht verantworten mussten.

Beide stammen gebürtig aus Osteuropa, beide sind Hundehalter. Als der Zwergspitz des Sankt Augustiners trächtig war und sich die Welpen prächtig verkauften, seien sie auf die Idee gekommen, über einen vermeintlich vertrauenswürdigen Kontakt im Ausland nach Deutschland geschmuggelte Tiere anzubieten, räumten sie in der Hauptverhandlung ein.

Sie hatten die Hunde für 200 bis 500 Euro gekauft und für 800 bis 1200 Euro wieder verkauft. Die jurische Aufarbeitung des Falls zog sich extrem lange hin. Die Polizei durchsuchte 2020 zweimal ihre Wohnräume, beschlagnahmte insgesamt acht unterernährte, kranke und vorzeitig der Mutter weggenommene Welpen und brachte sie ins Tierheim Troisdorf. Zwei überlebten nicht, sechs wurden zwischenzeitlich in Pflegestellen untergebracht. 

Das große Problem: Welpen, die in einem Zwinger aufwachsen, fehlt die Sozialisation. Doch fest vermittelt werden konnten die beschlagnahmten  Zwergspitze nicht, da sie bis zum Gerichtsurteil offiziell im Besitz der Angeklagten waren. Die medizinische Versorgung finanziert indes bis heute das Tierheim, das schon einige Rechnungen ans Gericht schickte.   

Da eine Tochter der Angeklagten zu den Tatverdächtigen gehörte, lag die Zuständigkeit zunächst beim Jugendgericht. Auf dem Tisch des Vorsitzenden des Schöffengerichts, Ulrich Wilbrand, landete der Fall erst Ende 2025.

Von mehr als 100 Schmuggel-Tieren war die Staatsanwaltschaft anfangs ausgegangen. Um Zugriff zu haben auf den geschätzten kriminell erlangten Erlös, erwirkte die Anklagebehörde einen sogenannten Arrestbeschluss: Das Konto des Lkw-Fahrers ziert seitdem ein Pfändungsvermerk, das Wohngrundstück der in Teilzeit tätigen Büroangestellten ist mit einer Arresthypothek von 143.000 Euro belastet. 

Die Anklage beschränkte sich am Ende auf 13 Zwergspitzwelpen, in einem Fall hatte der Käufer sein Geld zurückbekommen. Es blieb ein nachgewiesener Ertrag von 7690 Euro, auf den die Arrestsumme nun erheblich schrumpft.

Die Rechnung des Tierheims kann im fünfstelligen Bereich liegen
Der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand in einem Prozess gegen Welpen-Händler am Siegburger Amtsgericht

Für den Schaden haften die Angeklagten gesamtschuldnerisch, die der Staatsanwaltschaft bekannten Kunden erhalten ihr Geld zurück, sobald die Summe von den Tätern eingezogen werden kann. Sie verfügen über ein Monatseinkommen von 1200 beziehungsweise 1700 Euro, die Frau lebt mit Mann und Tochter zusammen, der geschiedene Lkw-Fahrer wohnt allein. 

Die Troisdorferin und der Sankt Augustiner erklärten, auf die beschlagnahmten Pomeranians zu verzichten. Und sie bedankten sich am Ende für das Urteil. Das Schöffengericht verhängte jeweils eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die wegen stabiler sozialer Verhältnisse zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Verhielten sich die Angeklagten gesetzeskonform, werde die Strafe in drei Jahren erlassen, erklärte Wilbrand. Neben den Kosten des Verfahrens,  den Anwaltshonoraren für ihre Strafverteidiger und der Rückzahlung an die betrogenen Hundekäufer müssten sie noch mit einer dicken Rechnung des Tierheims rechnen. „Diese“, so der Richter, „kann im fünfstelligen Bereich liegen.“