Weil er helfen wollte, landete ein Siegburger Rathaus-Mitarbeiter vor Gericht. Der Geheimnisverrat hätte ihn seinen Job kosten können.
GeheimnisverratTratsch der Ehefrau bringt Siegburger Rathaus-Mitarbeiter vor Gericht

Persönliche Angaben zu Wohngeldbeziehern dürfen nicht weiter gegeben werden. Wegen Geheimnisverrats stand jetzt ein Siegburger Rathaus-Mitarbeiter vor Gericht. (Symbolbild)
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Der 32-Jährige ist jung verheiratet. Seiner Frau vertraute er Dienstangelegenheiten an. Und diese erzählte es brühwarm im Bekanntenkreis weiter, „das war nicht ihre beste Idee“, sagte der Verwaltungsangestellte vor Gericht. Wegen Geheimnisverrats landete er auf der Anklagebank.
Dabei hatte es der überkorrekt wirkende Siegburger Rathaus-Mitarbeiter, der mit Wohngeldanträgen betraut ist, nur gut gemeint. So schilderte er es glaubwürdig der Staatsanwaltschaft und Richterin Seda Ataer.
Die Frau des Siegburger Ratshaus-Mitarbeiters verriet das Dienstgeheimnis an Bekannte
Eine frühere Schulkameradin seiner Frau, die er nur dem Namen nach kannte, hatte ein Studium begonnen und aufgrund ihrer veränderten Einkommensverhältnisse Wohngeld beantragt. Als er erfuhr, dass diese das Studium abgebrochen hatte, habe er ihr nur den Tipp geben wollen, dies der Behörde umgehend mitzuteilen.
„Wir überprüfen das ja quartalsweise, und sie hätte mehrere hundert Euro zurückzahlen müssen, viel Geld“, erklärte der Angeklagte. Seine Frau wollte den Tipp weitergeben, wählte aber einen Umweg. Sie erzählte den Sachverhalt einer Dritten, ihrer besten Freundin, die noch engeren Kontakt zu der Wohngeldempfängerin pflegte. Zudem hörten noch zwei weitere Bekannte zu.
So gelangte die Nachricht zwar zur früheren Schulkameradin, die aber reagierte nicht dankbar, sondern erbost auf den Tratsch in größerer Runde und erstattete Anzeige auf der Polizeiwache. Die Beamten informierten den Arbeitgeber des Angestellten über die Ermittlungen, üblich im öffentlichen Dienst bei derartigen Verfehlungen.
Der Angeklagte räumte zerknirscht die Vorwürfe ein, es habe auch Knatsch mit seiner Frau gegeben. Dieser sei mittlerweile beigelegt, ihn treffe die Hauptschuld. Er habe ja schließlich gewusst, dass er das Dienstgeheimnis auch innerhalb der Familie wahren müsse. Das Gericht zeigte sich gnädig.
Der Verwaltungsangestellte habe nicht aus Neugierde oder Gehässigkeit gehandelt. Es gab kein Urteil, Richterin Ataer stellte das Verfahren gegen eine Geldbuße von 1500 Euro, zahlbar an die Elterninitiative krebskranker Kinder, ein: „Es ist einfach blöd gelaufen, ich denke, dass sie nach diesem Paukenschlag so etwas nicht wieder tun.“
Dem 32-Jährigen drohen somit keine dienstrechtlichen Konsequenzen. Nun will er sich darum bemühen, dass der Vorgang schnellstmöglich aus seiner Personalakte getilgt wird.