Täter gaben sich im Chat mit ihrem Opfer als 14 Jahre altes Mädchen aus – 20 Jahre alter Täter aus Schwelm zu Bewährungstraße verurteilt.
StrafprozessTroisdorfer in der eigenen Wohnung beraubt

Gesetzestexte auf einem Richtertisch.
Copyright: Quentin Bröhl
Der Strafprozess endete für beide Angeklagte glimpflich: Ein 20-jähriger junger Mann aus Schwelm wurde vor dem Landgericht wegen schweren Raubes zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt; ein mitangeklagter 31-jähriger, ebenfalls aus dem westfälischen Ort stammender Mann wurde von demselben Tatvorwurf freigesprochen.
Den beiden Männern war von der Bonner Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, am 7. September 2024 nachts um 0.30 Uhr einem Troisdorfer vor dessen Wohnhaus aufgelauert und den Mann beraubt zu haben.
Lauf einer Schusswaffe in den Rücken gedrückt
Konkret sollen die beiden Angeklagten ihr Opfer vor dem Eingang des Wohnblocks abgepasst und ihn dann aufgefordert haben, seine Wohnungstür zu öffnen. Um ihrer Aufforderung Nachdruck zu verleihen, sollen die beiden Täter dem Troisdorfer immer wieder den Lauf einer Schusswaffe in den Rücken gedrückt beziehungsweise an den Kopf gehalten haben. In der Wohnung soll das Duo den Hausherrn wechselseitig bewacht haben, während der jeweils andere die Räume durchsuchte.
Binnen 40 Minuten sollen die Angeklagten diverse Gegenstände aus der Wohnung geräumt haben. Die Anklage ging dabei von zwei Monitoren, drei Handys, 3050 Euro in bar, einem Schlüsselbund, einer Bankkarte sowie einer Spielekonsole und einem Parfüm aus. Zum Abschluss des nächtlichen Überfalls soll einer der beiden Eindringlinge dem Beraubten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Wahrer Komplize wurde nicht genannt
Gleich zu Beginn des Verfahrens hatte der jüngere Angeklagte sich prinzipiell zu dem Eindringen in die Wohnung bekannt. Allerdings sei der Mann neben ihm auf der Anklagebank nicht der Mittäter gewesen. Den wahren Komplizen wolle er nicht nennen. Der 31-Jährige schwieg zu den Vorwürfen und wurde freigesprochen.
Der junge Täter hatte vor Gericht angegeben, er habe sich in einer Chat-App mit dem ungenannten Komplizen als 14-jähriges Mädchen ausgegeben habe. Ziel der Aktion sei es gewesen, Männer, die sich nun mit sexuellen Interessen an sie wenden würden, zu entlarven. Nach einigen Tagen sei dann das spätere Opfer in die Falle getappt, habe schnell nach Nacktbildern beziehungsweise nach einem persönlichen Treffen gefragt.
Ein reines Samaritertum wollte das Gericht dem jungen Mann allerdings nicht abnehmen. Man glaube ihm nicht, dass es ihm nicht ums Geld gegangen sei, führte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung aus. Der 20-Jährige hatte ausgeführt, dass man die mitgenommenen Gegenstände „entsorgt“ habe, da man den Mann ja nur habe bestrafen wollen. Auch habe man kein Bargeld erbeutet. Das sah das Gericht anders und ordnete den Einzug von 4200 Euro an.
Die Strafkammer ordnete für den verurteilten Heranwachsenden eine sogenannte Betreuungsweisung und 180 Sozialstunden an: Sollte sich der 20-Jährige erneut etwas zu Schulden kommen lassen, muss er mit dem Vollzug der Jugendstrafe rechnen, deren Dauer erst dann festgesetzt würde. Die Frage, ob das Opfer tatsächlich Nacktbilder der imaginären 14-Jährigen haben wollte, blieb letztlich ungeklärt: In seiner Aussage schwieg der von Strafverteidiger Yannick Börter als Zeugenbeistand vertretene Troisdorfer zu diesem Thema.
