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ProzessSecurity-Mitarbeiter aus Troisdorf verschickt Aktfotos an Unbekannte

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Hat sich der Angeklagte nur verklickt? Vor dem Amtsgericht Siegburg wurde ein pikanter Fall verhandelt.

Der Angeklagte schaute zu Boden und ließ seinen Anwalt sprechen: Zu peinlich waren ihm die nackten Tatsachen, die durch eine Anzeige ans Licht kamen.

Es war Heiligabend, und der 46-jährige Troisdorfer fühlte sich einsam. Er trank sich Mut an und klickte sich, auf der Suche nach Kontakten, durchs Netz. Verschickte Fotos von seinem nackten Körper und einzelnen Gliedmaßen mit dem Ziel, ebensolche von Gleichgesinnten zu erhalten. Doch die Dame, die er über Instagram anschrieb, reagierte nicht. Neun Monate später flatterte ihm stattdessen eine Anzeige wegen „Verbreitung pornografischer Schriften“ ins Haus.     

Nun saß der Alleinstehende auf der Anklagebank und hob kaum einmal den Blick. Er ließ ausschließlich seinen Strafverteidiger sprechen, der ausführte, wie hochnot peinlich der ganze Vorgang seinem Mandanten sei. Und mehr noch: „Eine Verurteilung könnte das berufliche Aus bedeuten“, sagte Strafverteidiger Dr. Rene Gülpen.     

Angeklagter will sich verklickt haben

Denn der 46-Jährige arbeitet im Sicherheitsdienst und hat schon zwei juristische Voreintragungen im Strafregister, geringe Vergehen, die mit Geldstrafen geahndet wurden. Eine dritte würde automatisch auf seinem polizeilichen Führungszeugnis auftauchen. 

Der Anwalt erläuterte, wie es zu dem vermeintlichen Versehen kam. Demnach bewegte sich sein Mandant auf einer einschlägigen Plattform, hatte sich dort kostenlos registrieren lassen, wollte aber für die Dienstleistung, unverpixelte Fotos zu tauschen, kein Geld ausgeben. Deshalb hätten sich die gleichgesinnten Nutzer in anderen sozialen Netzwerken verabredet, um sich an den nackten Tatsachen gratis zu erfreuen.

Beim digitalen Verkehr müsse er sich einfach verklickt haben, führte Gülpen aus. Vielleicht habe der Angeklagte aufgrund des Alkoholgenusses den Namen der flüchtigen Bekannten mit dem der Geschädigten verwechselt. Ob diese so ähnlich hieß wie die Berlinerin, die, angeekelt von dem unerwünschten Foto, zur Polizei ging, sei nach dieser Zeit kaum noch zu eruieren. 

Troisdorfer konnte gegen Geldauflage das Verfahren einstellen lassen

Das Ganze sei bereits Heiligabend 2023 passiert, er habe im Dezember 2024 in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren einzustellen. Von der Internet-Plattform habe sich sein Mandant längst abgemeldet. Doch für die Staatsanwältin und die Richterin schätzten die Einlassung als Schutzbehauptung ein, sie glaubten, dass der Angeklagte seine Tat mit dem vermeintlich falschen Klick nachträglich zu rechtfertigen versuche.

Es sei ja nicht so selten, dass Männer unaufgefordert ihnen unbekannten Frauen im Netz Nacktbilder zuschickten. Den von der Verteidigung in der Hauptverhandlung geforderten Freispruch lehnten sie ab. Ihr Angebot: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage. „Dann ist die Sache vom Tisch, und der Angeklagte ist nicht vorbestraft“, sagte Richterin Dr. Eva-Maria Marxen. 

Der Security-Beschäftigte nahm an, die 150 Euro ans Troisdorfer Frauenhaus darf er in Raten abbezahlen.