BürgerinitiativeTroisdorf sieht „kein massives Gefahrenpotenzial“ bei Schulwegen in Müllekoven

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Geparkte Autos an einer Straße in Müllekoven. Ein Warnschild weist auf die nahe Schule hin.

Gegensätzliche Ansichten über die Sicherheit des Schulwegs in Müllekoven haben die Stadtverwaltung und der Initiator einer Bürgerinitiative.

Die Stadtverwaltung erarbeitet ein Mobilitätskonzept für alle Grundschulen. Müllekoven kommt 2025 dran.

Auf die Kritik eines Familienvaters und die Gründung einer Bürgerinitiative „Sicherer Schulweg“ in Müllekoven hat die Troisdorfer Stadtverwaltung reagiert. Rund um die Grundschule im Ort gebe es Gefahrenstellen für Kinder, hatte Mathias Knuth aufgezeigt und zur Gründung der Bürgerinitiative aufgerufen

Troisdorf sucht „nachhaltige und zielführende Lösung“

Aktuell erarbeite die Stadtverwaltung ein „Schulisches Mobilitätskonzept“ für alle zwölf Grundschulen in Troisdorf, sagte Rathaussprecherin Bettina Plugge. Auf den Schulwegen seien dafür zertifizierte Fachleute unterwegs, um „eine nachhaltige und zielführende Lösung zu finden.“

In Müllekoven werde dieses Verfahren laut Plan im Jahr 2025 Anwendung finden, erklärte die Sprecherin. Daher wolle die Stadt davon absehen, „aktuell vorschnelle Maßnahmen in der Dorfstraße zu ergreifen.“ Das Projekt laufe über drei Jahre, da eine genaue Betrachtung jeder einzelnen Schule erfolge. 

Bisherige Prüfungen hätten ergeben, dass in der Dorfstraße aktuell „kein massives Gefahrenpotential zu erkennen ist“, was aber nicht bedeute, „dass ein mehr an Sicherheit natürlich immer angestrebt wird“.

Eine Verkehrsmessung aus dem März 2023 hat laut Plugge beispielsweise ergeben, dass die Dorfstraße ein „dem Straßencharakter entsprechendes unauffälliges Verkehrsaufkommen“ aufweise (in der Spitzenstunde ein Auto alle zwei Minuten). Es seien auch keine erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt worden. Daher fehle die  Grundlage zur Einrichtung einer Spielstraße/Tempo 10 oder einer Einbahnregelung.

Für eine Anliegerstraße fehlt in Müllekoven die Rechtsgrundlage

Eine Beschilderung nur auf den Anliegerverkehr ist demnach ebenfalls aufgrund fehlender Rechtsgrundlage – kein Durchgangs- oder Abkürzungsverkehr und äußerst geringe Verkehrsbelastung –  nicht umsetzbar. Auch der Anteil an Lastwagen sei  „verschwindend gering.“ Dabei seien darin auch Fahrten mit Müllwagen oder Lieferfahrzeugen eingeschlossen, die auch bei einer Beschränkung auf den Anliegerverkehr dort fahren dürften. 

Die erhobenen Daten würden bei der Erarbeitung des  schulischen Mobilitätskonzeptes noch einmal ins Verhältnis zu den erkannten oder  von den Eltern gemeldeten Gefahrenpotentialen gesetzt, um dann angemessene Lösungen zu finden. 

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