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Verfolgungsfahrt in TroisdorfAutofahrer ohne Führerschein entzieht sich Polizeikontrolle

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Blaulicht auf einem Einsatzfahrzeug der Polizei am Unfallort.

Der 40-jährige Autofahrer versuchte, sich der Polizeikontrolle zu entziehen. (Symbolbild)

Der 40-jährige Mann fuhr in einem Bogen um einen Polizisten herum. Bei der späteren Kontrolle stellte sich heraus, dass er nicht nur ohne Führerschein, sondern auch unter Drogeneinfluss unterwegs war.

Am Donnerstag (3. Juli) führten Polizistinnen und Polizisten in Troisdorf an der Kirchstraße eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Im Fokus stand dabei der Verkehr, der aus Richtung Siegburg kommend in Richtung des Theodor-Heuss-Rings unterwegs war.

Gegen 11.15 Uhr wollten die Beamtinnen und Beamten auch einen 40 Jahre alten VW-Fahrer anhalten. Ein uniformierter Polizist trat daher auf die Fahrbahn und gab dem Mann deutliche Zeichen anzuhalten. Dieser schüttelte jedoch den Kopf, fuhr in einem Bogen um den Beamten herum und setzte seine Fahrt fort.

Mit Streifenwagen und Motorrad verfolgt

Mit Streifenwagen und Polizeimotorrad folgten die Beamtinnen und Beamten dem Flüchtenden und konnten ihn im Kreuzungsbereich von Theodor-Heuss-Ring und Willy-Brandt-Ring anhalten. Der Siegburger wurde aufgefordert, Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein auszuhändigen.

Statt des Führerscheins gab der Golffahrer den Polizistinnen und Polizisten seinen Personalausweis und erklärte, dass er seine Fahrerlaubnis zuhause vergessen hätte. Eine Überprüfung im polizeilichen Auskunftssystem strafte ihn Lügen: Der 40-Jährige ist bereits seit 2018 nicht mehr im Besitz einer Fahrerlaubnis.

Täglicher Cannabis-Konsum eingeräumt

Außerdem bekamen die Beamtinnen und Beamten im Verlauf des Gesprächs Anhaltspunkte darauf, dass der Kontrollierte unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen könnte. Darauf angesprochen räumte der Mann ein, täglich Cannabis zu konsumieren.

Er wurde zum Gesundheitsamt der Stadt Siegburg gebracht, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe zum Nachweis von Drogen entnahm. Der Mann, dem ausdrücklich das weitere Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge untersagt wurde, wurde im Anschluss zu Fuß entlassen.

Er muss sich nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Straßenverkehrsgefährdung wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss verantworten. (red)

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.