Corona-KriseWas das Aufholprogramm für Kinder und Jugendliche bedeutet

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Kinder sind in der Corona-Krise besonderen Problemen ausgesetzt. 

Zwei Milliarden Euro – das ist die Summe, mit der die Bundesregierung die Folgen der Corona-Krise für Kinder und Jugendliche abmildern will.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein entsprechendes Aufholprogramm auf den Weg gebracht. Darin ist eine Milliarde Euro für Nachhilfeprogramm für Schüler vorgesehen, um Lernrückstände aufzuholen. Mit einer weiteren Milliarde sollen die Schulsozialarbeit, aber auch Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote gestärkt werden.

„Wir unterstützen Kinder, Jugendliche und ihre Familien nach den harten Lockdown-Zeiten auf dem Weg zurück in einen geregelten Alltag und ein unbeschwerteres Aufwachsen“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) in Berlin. „2000 Millionen Euro für Kinder, Jugendliche und deren Familien“ seien ein klares Bekenntnis der Bundesregierung. Giffey versprach, das Programm solle schnell umgesetzt werden.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) rief die Länder auf, das vom Bund zur Verfügung gestellte Geld aufzustocken: „Ich erwarte, dass sich die Länder auch substanziell beteiligen, denn Bildung ist zuallererst Ländersache.“

Vorgesehen ist in dem Aufholprogramm auch eine Einmalzahlung von 100 Euro für Kinder aus Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind oder nur ein sehr geringes Einkommen haben. Auf diese Weise will die Bundesregierung es unterstützen, dass diese Kinder an Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten teilnehmen können. Eine Auszahlung soll im Sommer erfolgen.

Das Nachhilfeprogramm solle den 20 bis 25 Prozent der Schüler mit dem größten Nachholbedarf helfen, so Karliczek. Für die Umsetzung solle auch auf die Hilfe von Lehramtsstudenten zurückgegriffen werden.

Der Ansatz des Programms gehe in die richtige Richtung, sagte die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Marlis Tepe. „Wenn die Mittel verteilt werden, muss die Situation armer Kommunen, Stadtviertel und von Schulen mit besonderen pädagogischen Herausforderungen besonders beachtet werden“, forderte sie. Der Generalsekretär der Bundesschülerkonferenz, Dario Schramm, sagte, er freue sich „über dieses so lang ersehnte Signal von Seiten der Bundesregierung“.

Er mahnte: „Allerdings brauchen wir jetzt vor allem eine funktionierende Kommunikation von Bund, Ländern und Kommunen.“ Sonst drohten ähnliche Probleme wie beim Digitalpakt: viel Geld, aber zu wenig und zu langsamer Abfluss in die Schulen vor Ort.

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das Kabinett hat zudem einen Gesetzentwurf für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler beschlossen. Das Vorhaben ist im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart. Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult werden, sollen in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf ganztägige Betreuung bekommen – für mindestens acht Stunden an Wochentagen und auch in den Ferien.

Der Bund hat das Geld, mit dem er die Länder dabei unterstützen will, noch einmal aufgestockt. Diese müssen nun noch zustimmen. Die Zeit dafür drängt, wenn das Gesetz in dieser Legislaturperiode tatsächlich beschlossen werden soll.

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