Bis Anfang April gelten in den Bundesländern weiterhin die meisten der bekannten Corona-Regeln – alle 16 Länder nutzen die Übergangsfrist des Bundes zum Umsetzen des neuen Infektionsschutzgesetzes. Doch wie geht es danach weiter?
Eine Umfrage des RedaktionsNetzwerks Deutschland (RND) unter den Bundesländern ergab, dass es vielerorts noch unklar ist, ob und wie Hotspot-Regelungen eingeführt werden sollen. Zuständig dafür sind die Landesparlamente. Ein Landkreis, eine Stadt oder ein ganzes Bundesland ist dann ein Hotspot, wenn sich eine neue gefährliche Virusvariante ausbreitet oder die Krankenhäuser bei vielen Neuinfektionen zu voll werden. Genaue Richtwerte für die Hotspot-Kriterien gibt das Gesetz aber nicht vor. Es bleibt Entscheidungsspielraum.
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Einzig Mecklenburg-Vorpommern will schon jetzt das gesamte Land für drei Monate als Hotspot einstufen, wie eine Regierungssprecherin dem RND mitteilte. Ein dazu notwendiger Landtagsbeschluss steht allerdings noch aus. Berlin kündigte dagegen schon frühzeitig an, die Maßnahmen nicht weiter zu verlängern. „Es ist klar, dass ab dem 1. April so gut wie alle Maßnahmen in Berlin fallen. Nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und eben in den Bereichen mit vulnerablen Gruppen bleibt“, sagte die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) auf einer Pressekonferenz vor einigen Tagen. Demnach seien die Voraussetzungen für eine Hotspot-Regelung derzeit nicht gegeben. Weder die aktuelle Infektionslage, noch die Belastung der kritischen Infrastruktur würden dies rechtfertigen.
Die meisten Länder sind sich unterdessen noch nicht sicher, wie es ab dem dritten April weitergeht. Dazu gehören Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern. Aus Baden-Württemberg und Hessen kommt deutliche Kritik am neuen Infektionsschutzgesetz. Dass die beiden Länder sich zu Hotspot-Gebieten erklären, scheint Stand heute aber eher unwahrscheinlich zu sein.


