Energiesparen per GesetzWas plant Wirtschaftsminister Habeck?

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Habeck in Schwedt

Robert Habeck in Schwedt 

Angesichts gedrosselter Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1 nach Deutschland ist eine Debatte darüber ausgebrochen, wie der Gasverbrauch gesenkt werden kann. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Verbraucher und Unternehmen aufgerufen, sich durch aktives Einsparen von Strom, Sprit und Wärme am Klimaschutz und inzwischen auch an der deutschen Energie-Unabhängigkeit zu beteiligen.

Erst in der vorigen Woche hatte der Grünenpolitiker eine Energiespar-Kampagne lanciert und an diesem Mittwoch mit Videobotschaften nachgelegt: „Jede Kilowattstunde hilft in dieser Situation“, hatte Habeck betont.

Bundesregierung prüft gesetzliche Maßnahmen

Nachdem der russische Staatskonzern Gazprom seine Lieferungen zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage gekürzt hatte, verschärfte der Wirtschaftsminister Ende der Woche noch einmal seinen Ton: Als Konsequenz auf die gesenkten Gaslieferungen prüfe die Bundesregierung auch gesetzliche Maßnahmen zu Energie-Einsparungen, sagte er im ARD-Fernsehen: „Wenn die Speichermengen nicht zunehmen, dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen.“

Welche konkreten Gesetzesvorschriften das Ministerium erwägt, blieb am Freitag zwar offen. Auf entsprechende Nachfragen verwies ein Sprecher auf verschiedene Maßnahmen zur Umstellung von russischem Erdgas auf andere Energieträger wie etwa Flüssiggas sowie auf Vorschriften zur gezielten Füllung der Gasspeicher mit Blick auf den Herbst.

Gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen senken?

Fakt ist aber, dass Habecks Haus im sogenannten „Energieeinsparrecht“ federführend ist. Demnach arbeiten sich die Beamten gerade durch Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, die allesamt Vorgaben für die Energie in Gebäuden machen.

Offen ließ Habeck auch, ob zu den Maßnahmen in der Prüfung auch der Vorschlag vom Chef Bundesnetzagentur, Klaus Müller, zählt, die gesetzliche Mindesttemperatur für Mietwohnungen zu senken. „Im Mietrecht gibt es Vorgaben, wonach der Vermieter die Heizungsanlage während der Heizperiode so einstellen muss, dass eine Mindesttemperatur zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreicht wird“, hatte Müller der Rheinischen Post gesagt. „Der Staat könnte die Heizvorgaben für Vermieter zeitweise senken.“ Für das Mietrecht ist wiederum das Bundesjustizministerium unter Marco Buschmann (FDP) zuständig.

Energieversorgung gehört zur Daseinsvorsorge

Nicht zuständig, aber bereits gegen diesen Vorstoß ist Bauministerin Klara Geywitz (SPD): „Gesetzlich verordnetes Frieren halte ich für unsinnig“, sagte sie der DPA. Robert Habeck wollte den Schritt dagegen noch nicht ausschließen: Mit der Mindesttemperatur habe sich sein Ministerium „noch nicht intensiv auseinandergesetzt“, sagte er – aber: „Wir werden uns alle Gesetze, die dort einen Beitrag leisten, anschauen.“

Der Sozialverband VdK lehnte den Vorstoß für ein Absenken der Mindesttemperatur ab. „Ältere und Pflegebedürftige halten sich viel zu Hause auf und sind besonders auf warme Räume angewiesen“, sagte die VdK-Präsidentin Verena Bentele dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Die Energieversorgung dürfe nicht allein über den Preis geregelt werden, sondern gehöre vielmehr zur Daseinsvorsorge. Hier sei der Staat gefragt. „Hohe Energiekosten dürfen nicht zur Folge haben, dass Menschen im Winter in ihren Wohnungen frieren“, so Bentele.

Trotz hoher Kosten für Strom und Gas müsse für benachteiligte Bevölkerungsgruppen immer noch genügend Geld für das tägliche Leben da sein. Die VdK-Präsidentin fordert die Politik zum Handeln auf: „Wir appellieren an die Bundesregierung: Bis zum Winter müssen praktikable Lösungen her.“

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Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer warnte vor einer Verunsicherung der Verbraucherinnen und Verbraucher. Es sei nicht die Aufgabe eines Bundeswirtschaftsministers, „den Deutschen zu sagen, dass sie nur bis 19 Grad heizen sollen. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass die Energiepreise in einem erträglichen Maß bleiben“, sagte der CDU-Politiker am Freitag am Rande eines Besuchs in Rom.

Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ begrüßten den Vorschlag hingegen als „wertvollen Anstoß“. Auch der Städte- und Gemeindebund äußerte sich wohlwollend. „Auch eine Wohnung mit 18 oder 19 Grad kann noch gut bewohnt werden und dieses vergleichsweise kleine Opfer sollten alle mittragen können“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Rheinischen Post“.

Das Umweltbundesamt empfiehlt für den Wohnbereich eine Raumtemperatur von „möglichst nicht mehr als 20 Grad, sofern die Temperatur als behaglich empfunden wird“, für die Küche 18 und fürs Schlafzimmer 17 Grad Celsius. Nachts könne die Temperatur in den Wohn- und Arbeitsräumen um jeweils fünf Grad sinken.

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