Hass im NetzWarum Facebook und Co. keine Infos an das BKA liefern

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Social Apps Handy Symbol

Apps diverser Social-Media-Plattformen auf einem Smartphone (Symbolbild)

Berlin – Das Bundeskriminalamt kann das geänderte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), das soziale Netzwerke seit dem 1. Februar verpflichtet, ihm strafbare Inhalte zu melden, bis auf weiteres nicht vollstrecken. Das sagte ein BKA-Sprecher dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). „Bis heute haben sich die nach dem NetzDG verpflichteten Telemediendiensteanbieter trotz entsprechender Aufforderungen technisch nicht an das Bundeskriminalamt angebunden, sodass von diesen elektronisch derzeit keine Meldungen von strafbaren Inhalten an das BKA übermittelt werden können“, sagte er.

Gleichwohl habe die beim BKA eingerichtete Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI) am Dienstag wie geplant ihre Arbeit aufgenommen. Es würden „dezentrale Meldestrukturen, die in den Ländern zur Bekämpfung von Hass und Hetze im Internet bereits bestehen, beim BKA zentral zusammengeführt“, sagte der Sprecher. So würden Meldungen der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität (ZIT) bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main aus den Aktionsprogrammen „Hessen gegen Hetze“ und „Keine Macht dem Hass“ sowie Meldungen der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC) bei der Staatsanwaltschaft Köln aus der Initiative „Verfolgen statt nur löschen“ im ZMI-Prozess verarbeitet. Künftig würden auch Meldungen der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg berücksichtigt.

Soziale Netzwerke klagen gegen Meldepflicht

Auf Basis dieser Kooperationsstrukturen werde die ZMI die eingehenden Meldungen auf deren strafrechtliche Relevanz sowie potenzielle Gefährdungen prüfen. In relevanten Fällen sei es Aufgabe der Zentralstelle, Verursacher festzustellen, um den Vorgang an örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörden abgeben zu können. Das seien meist die Landeskriminalämter. Bisher mussten soziale Netzwerke strafbare Inhalte nur löschen. Jetzt müssen sie diese an das BKA melden. Bereits im Sommer letzten Jahres haben Facebook und Google jedoch Anträge auf Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz eingereicht.

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Zuletzt haben auch Tiktok und Twitter geklagt. Sie betrachten das neue NetzDG als unverhältnismäßig. Das zuständige Bundesjustizministerium hat daraufhin schon vor der Bundestagswahl entschieden, das Gesetz nicht zu vollziehen, sondern die Gerichtsentscheidung abzuwarten. Sollte das Gericht den Anträgen auf Einstweilige Anordnung stattgeben, würde das Gesetz nicht vollstreckt, bis eine Entscheidung in der Hauptsache fällt.

Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: „Wichtig ist, dass die relevanten Straftaten schnell und entschlossen bekämpft werden. Bund und Länder müssen die Sicherheitsbehörden dafür personell und technisch ausstatten. Es gilt, keine Zeit zu verlieren.“ Derzeit sei Skepsis angebracht, ob die Sicherheitsbehörden der Flut von Meldungen überhaupt Herr werden könnten. Der Deutsche Richterbund und das BKA rechnen für den Fall, dass das Gesetz zur vollen Anwendung käme, mit 150.000 Strafverfahren pro Jahr. (rnd)

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