KommentarAntisemitismus unter Migranten nicht auf dem Verordnungsweg zu stoppen

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Symbolbild

Als Israel im Mai auf Hamas-Raketen mit dem Beschuss des Gaza-Streifens antwortete, da blühte er auch in Deutschland wieder auf: der häufig als Israel-Kritik verbrämte Judenhass. Überall in der Bundesrepublik kam es zu Demonstrationen, auf denen nicht „Schwerter zu Pflugscharen“ gefordert wurden – sondern Tod dem jüdischen Aggressor. Sogar Synagogen wurden zum Ziel.

Wenig Friedensbewegung, dafür viel Hass also: Arabischstämmige Jugendliche aus Syrien und Libanon Seit an Seit mit türkischen „Grauen Wölfen“. Auch die deutsche rechtsextremistische Szene solidarisiert sich in solchen Momenten gern mit Palästina. Es ist eine unheilige Allianz, die da auf deutschen Straßen marschiert.

Die Mobilisierungskraft des Nahostkonflikts in einem Milieu, das ansonsten kaum zu Protesten neigt, hat die Koalition geschockt. In Herkunftsländern wie Libanon, Syrien oder Iran sind Antisemitismus und Israelfeindlichkeit aber Staatsdoktrin.

Kann der Ausschluss einer Einbürgerung überhaupt etwas ändern?

Die Frage ist, ob der Ausschluss einer Einbürgerung nach antisemitischen Taten oder entsprechenden geringfügigen Gesetzesverstößen, worauf sich Union und SPD nun geeinigt haben, daran etwas ändern kann. Nicht jeder Antisemit oder Rassist, auf den diese Verschärfung zielt, will auch Deutscher werden. Und: Schon heute steht die Verurteilung wegen einer Straftat einer Einbürgerung generell entgegen.

Natürlich bleibt es wichtig, Judenhass und Rassismus auf allen Ebenen einen Riegel vorzuschieben – und jeder Vorstoß, das Problem anzuerkennen und dagegen vorzugehen ist begrüßenswert. Zur Wahrheit gehört aber, dass Menschen, die bereits in dritter oder vierter Generation in Deutschland wohnen, selbst zum Ziel rassistischer Anfeindungen werden und Ausgrenzungen im Job, in Behörden oder auf der Wohnungssuche erleben müssen. Die Folge: Sie igeln sich ein und bilden Parallelgesellschaften.

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Das entschuldigt zwar keine antisemitischen Entgleisungen. Es zeigt aber: Auf dem Weg von Gesetzen sind integrative Fortschritte nur in beschränktem Umfang zu erreichen. Die freie Gesellschaft ist eben keine Einbahnstraße, auf die Menschen anderer Herkunft gefälligst einzubiegen haben. Sie ist im Idealfall ein Boulevard für alle mit bunten Ständen am Rand – und mit Gegenverkehr. Es sind also Überzeugungen gefragt. Wem Antisemitismus zuwider ist, der muss auch dafür öffentlich wie privat einstehen.

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