Kostenlose FFP2-MaskenWarum viele Risikopatienten leer ausgehen

Zu Schlangen vor den Apotheken kam es zeitweise, so groß war der Andrang auf die Masken
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- Eigentlich sollen 27 Millionen Menschen aus Corona-Risikogruppen kostenlos 15 FFP2-Schutzmasken bekommen. Doch die Kassen warnen, dass viele Anspruchsberechtigte keine Gutscheine bekommen werden.
- Lesen Sie hier die Hintergründe.
Zahlreiche Risikopatienten, die im Rahmen einer Aktion der Bundesregierung eigentlich Anspruch auf kostenlose FFP2-Schutzmasken haben, werden leer ausgehen. Das geht aus einem Papier des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt. In dem Schreiben warnt der Verband, dass den Kassen die Daten darüber, ob ein Versicherter zur Risikogruppe gehört, erst mit monatelanger Verspätung vorliegen und damit zum festgelegten Stichtag 15. Dezember nicht aktuell sind.
„Der Zeitversatz führt unter anderem dazu, dass Versicherte mit aktuell diagnostizierten Erkrankungen und Risikoschwangerschaften nicht selektiert werden können“, heißt es in dem Papier.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat in seiner Verordnung über die kostenlose Abgabe der FFP2-Masken festgelegt, dass die Kassen zum Stichtag 15. Dezember aufgrund vorliegender Diagnosedaten feststellen müssen, ob ein Versicherter zur Risikogruppe gehört. Nach Angaben aus Kassenkreisen gibt es bei den Diagnosedaten aber Verzögerungen von bis zu einem halben Jahr.Versicherte mit neueren Diagnosen können also nicht berücksichtigt werden. Hier hilft auch kein aktuelles ärztliches Attest, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums hervorgeht, die der Verband in dem Schreiben zitiert: „Zusätzliche ärztliche Atteste sind von der Verordnung nicht gedeckt“, stellte das Ministerium klar.Menschen über 60 Jahre sowie Patienten mit bestimmten Krankheiten wie Krebs oder Diabetes Typ 2 sollen gegen eine kleine Zuzahlung insgesamt 15 FFP2-Masken bekommen.
Drei Masken werden ohne spezielle Nachweise bis Ende Dezember in Apotheken abgegeben. Für weitere 12 Masken sollen die Krankenkassen im Januar nach einer Prüfung der Anspruchsberechtigung fälschungssichere Gutscheine an die Risikogruppen verschicken. Sie können dann in Apotheken eingelöst werden.
Versicherte, die leer ausgehen, können sich zudem nicht dagegen juristisch wehren. Es handele sich bei der Abgabe der Schutzmasken um eine Aktion der Bundesregierung, heißt es in der zitierten Antwort des Ministeriums. „Die Bundesregierung ist keine Behörde und erlässt daher auch keine Verwaltungsakte“, so das Gesundheitsministerium: „Bei Beschwerden von Personen, die kein Schreiben erhalten, ist bei den Krankenkassen daher kein Widerspruchsverfahren durchzuführen.“
Wichtig ist dem Bundesgesundheitsministerium aber etwas anderes: Die Bitte der Krankenkassen, aus praktischen Gründen das Informationsschreiben an die Versicherten in Schwarz-Weiß drucken zu dürfen, wurde vom Ministerium abschlägig beschieden: „Das Logo der Bundesregierung ist mehrfarbig zu drucken.“