Ohne Maske im RegierungsfliegerDas sagt die Bundesregierung zu den Bildern von Habeck

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Habeck Flugzeug ohne Maske

Robert Habeck mit Journalisten im Regierungsflieger 

Berlin – Foto- und Videoaufnahmen von der Reise des Bundeskanzlers und des Bundeswirtschaftsministers nach Kanada haben für eine Debatte über die Maskenpflicht im Luftverkehr gesorgt. Auf den Aufnahmen aus dem Regierungsflieger sind Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und mehrere mitreisende Journalistinnen und Journalisten ohne Mund-Nasen-Bedeckung zu sehen. Dabei gilt auf allen innerdeutschen Flügen sowie auf Flügen, die in Deutschland starten oder landen, eigentlich die Pflicht, eine FFP2- Maske oder einen medizinischen Mundschutz zu tragen.

Twitter-Nutzer warfen der Bundesregierung und den mitreisenden Journalisten deshalb doppelte Standards vor. Losgetreten wurde die Debatte vor allem von Rechtsaußen-Accounts und Corona-Maßnahmenkritikern. Auch FDP-Politiker äußerten sich vereinzelt kritisch.

Ein Regierungssprecher erklärte auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, der Minister und die Journalisten verstießen nicht gegen geltende Regeln. „Auf den Flügen der Luftwaffe gibt es keine Maskenpflicht“, sagte er. „Alle Teilnehmer der Reise müssen vor Antritt einen aktuellen negativen PCR-Test vorlegen. Damit ist ein hohes Schutzniveau gewährleistet.“

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Verteidigungsministerium: Masken-Regel für Luftverkehr gilt nur für „kommerzielle Anbieter“ 

Doch wie ist die rechtliche Lage? In Paragraf 28b, Absatz 1, des aktuellen Infektionsschutzgesetzes wird die Maskenpflicht im Luftverkehr festgeschrieben. „Die Verkehrsmittel des Luftverkehrs und des öffentlichen Personenfernverkehrs“ dürfen demnach von den Passagieren und dem Personal nur mit Maske genutzt werden.

Das gelte jedoch nicht für die Regierungsflieger, teilte eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) mit. Die Flugzeuge sind Teil der Flugbereitschaft des Ministeriums. Die Regelung im Infektionsschutzgesetz gelte „für kommerzielle Anbieter im Luftverkehr und den öffentlichen Personenfernverkehr, einschließlich des Luftverkehrs“, erklärte die Sprecherin. Beides treffe für die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums nicht zu.

„Daher haben wir im Rahmen der Eigenvollzugskompetenz Vorgaben für unser eigenes Personal getroffen. Für die Besatzung besteht während des Aufenthaltes in der Kabine und bei der Durchführung des Service zum Eigenschutz die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen“, teilte die Sprecherin mit.

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Sie erklärte weiter: „Anforderungsberechtigte Stellen der Flugbereitschaft können, neben länderspezifisch relevanten Einreiseregeln, darüber hinaus weitergehende Regelungen treffen (zum Beispiel eine PCR-Testung), um das Schutzniveau noch weiter zu erhöhen.“ Sprich: Weitergehende Regeln liegen in den Händen der Ministerien oder des Kanzleramts, die eine Reise organisieren.

Wer mit Annalena Baerbock fliegt, muss beispielsweise weiter Mundschutz tragen: „Das Auswärtige Amt hat seine internen Vorgaben für das Tragen von Masken auf Reisen der Außenministerin bisher nicht verändert“, heißt es aus dem Ministerium. Für alle Delegationsteilnehmerinnen und -teilnehmer gelte, „dass in allen Verkehrsmitteln Masken getragen werden müssen.“ (mit red)

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