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Wegen AbzockeGoogle verbannt Anzeigen für Schlüsseldienste

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Schlüsseldienst

Der Schlüsseldienst kommt, wenn man sich ausgesperrt hat.

Hannover – Zuletzt häuften sich Klagen über unseriöse Schlüsseldienste. Immer wieder erlebten Kunden, dass sie einen Notruf wählten, der die Tür tatsächlich öffnete – um dann tausende Euro zu verlangen. Google hat sich deshalb entschieden, Schlüsseldienste von seinen Angeboten zu verbannen.

Ein besonders drastischer Fall ereignete sich jüngst in Heikendorf in Schleswig-Holsstein: Eine Bewohnerin hatte ihren Schlüssel verloren, im Internet suchte sie einen Schlüsseldienste, wurde fündig. Die 58-Jährige rief an, zwei Männer kamen vorbei und öffneten die Tür. Danach verlangten sie 3100 Euro – und wurden gewalttätig, als die Heikendorferin angesichts der hohen Summe die Polizei rufen wollte.

Websites auf den ersten Blick seriös

Wie die „Bild“ kürzlich berichtete, häufen sich derartige Fälle. Banden würden systematisch seriös wirkende Websites für Schlüsseldienste erstellen und bei Google bezahlte Anzeigen für diese schalten, schilderte das Boulevardblatt. Deshalb tauchten bei der Google-Suche zahlreiche Webseiten wie schlossauf.de, tuerauf.de oder schlossfritze.de auf.

Wie es in dem Bericht weiter heißt, stecken dahinter organisierte Kriminelle. Diese hätten daraus ein bundesweites illegales Geschäftsmodell gemacht. Unbeschriebene Blätter seien die Verantwortlichen nicht, im vergangenen Jahr seien sie zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Nachdem Google zunächst einzelne Anzeigen für Schlüsseldienste entfernt hatte, greift das Unternehmen nun offenbar zu einem drastischen Schritt. Ab sofort verbiete die Suchmaschine Anzeigen für Schlüsseldienste ganz. Erst wenn eine Zertifizierung etabliert worden sei, wolle Google entsprechende Anzeigen wieder annehmen, berichtet die „Bild“-Zeitung.

Das raten Verbraucherschützer

Verbraucherschützer raten, im Fall eines verlorenen oder vergessenen Schlüssels einen kühlen Kopf zu bewahren und den Notdienst gründlich auszuwählen. Ein ortsansässiger Dienst dürfe nur die innerörtlichen Anfahrtskosten berechnen, heißt es bei der Verbraucherzentrale.

Auch sei es zentral, vorab einen verbindlichen Komplettpreis zu vereinbaren und genau zu definieren, was der Schlüsseldienst machen soll.

Verbraucher sollten nur für das bezahlen, was auch vereinbart worden sei – und eine Rechnung vor der Unterschrift genau prüfen. Auch sollte nur bezahlt werden, wenn eine Rechnung vorliege, so die Verbraucherzentrale.

Sollte der Handwerker die Kunden unter Druck setzen, sei es außerdem legitim, die Polizei zu rufen. „Nötigung ist strafbar“, betont die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage (RND/hö)