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Sexualisierte Gewalt unter SchülernUnternehmen Schulleiter zu wenig, um Missbrauchsopfer zu schützen?

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Ein Mädchen sitzt neben ihrem Schulranzen auf dem Boden und hält die Hände vor das Gesicht.

Sexualisierte Gewalt unter Schülern an Schulen wird nach Ansicht der FDP im Düsseldorfer Landtag von den Schulleitungen nicht ernst genug genommen.

Viele Schülerinnen und Schüler werden Opfer von sexualisierter Gewalt. Werden die Betroffenen zu oft im Stich gelassen? Die FDP im Landtag verlangt jetzt eine Aufarbeitung des Themas durch die Landesregierung. 

Sexualisierte Gewalt unter Schülern wird nach Ansicht der FDP im Düsseldorfer Landtag von den Schulleitungen oft nicht ernst genug genommen.  „Uns liegen belastbare Hinweise von Rechtsanwälten darauf vor, dass Schulen in NRW nur selten Schulverweise gegen verurteilte Täter-Schüler aussprechen“, sagte Franziska Müller-Rech, schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Sollte sich dieser Befund in der Breite bestätigen, sei dies „völlig inakzeptabel“.

Die Liberalen haben jetzt eine Kleine Anfrage an die schwarz-grüne Landesregierung eingereicht, die unserer Zeitung vorliegt. Die FDP will wissen, wie viele Fälle bekannt sind, in denen Täter und Opfer zur selben Schule gehen, und wie die Opfer im Umfeld der Schule geschützt werden. „Jede Begegnung mit dem Täter kann für das Opfer retraumatisierend sein und den Heilungsprozess erschweren. In der Folge sieht das Opfer oftmals keinen anderen Ausweg, als selber die Schule zu verlassen“, sagte Müller-Rech dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Das Opfer sieht oftmals keinen anderen Ausweg, als selber die Schule zu verlassen
Franziska Müller-Rech, schulpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion

Im Jahr 2021 waren rund 39 Prozent der Tatverdächtigen im Bereich sexualisierte Gewalt unter 21 Jahre alt. Damit sei seit 2011 „ein trauriger Höchstwert“ erreicht worden, erklärte die FDP-Politikerin aus Bonn. Die Straftaten würden die Opfer oft ein Leben lang beeinträchtigen, vor allem psychisch.

Sexuelle Gewalt wird über soziale Medien verbreitet

In einem Leitfaden der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs heißt es, im Jugendalter kämen sexuelle Übergriffe von Jugendlichen untereinander „erheblich häufiger“ vor als sexueller Missbrauch durch Erwachsene. Sexuelle Übergriffe gingen oft „mit einem Machtgefälle einher“. Besonders verbreitet sei sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien. So würden zum Beispiel Umkleidesituationen genutzt, um Bilder von unbekleideten Mitschülern und Mitschülerinnen zu erstellen, die dann in sozialen Medien verbreitet würden. Es komme an Schulen auch zu massiven Straftaten bis hin zu Vergewaltigungen.

Sexuell übergriffiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen könne verschiedene Ursachen haben, heißt es in der Handreichung. „Häufig handelt es sich um Jungen und Mädchen, die andere dominieren und eigene Belastungen kompensieren wollen oder die sich mit der Einhaltung von Grenzen schwertun“, heißt es. In der Regel liege sexuellen Übergriffen keine auffällige Sexualentwicklung zugrunde, sondern ein problematisches Sozialverhalten. „Der Opferschutz hat für uns oberste Priorität", sagte Müller-Rech. Zugleich dürften die Täter nicht einfach nur weitergeschoben werden.  „Da sie teils selbst sexualisierte Gewalt erfahren haben, müssen Täter intensiv begleitet werden“, so die Liberale. 

Schulleitung muss sicherstellen, dass Täter und Opfer getrennt werden

Ein Sprecher von NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) erklärte, bei einem Verdachtsfall müssten Lehrkräfte oder Schulleitungen „zunächst sicherstellen, dass Täter und Opfer getrennt werden“. Das Opfer sei „durch Beratungsgespräche und Angebote der medizinischen oder psychologischen Nachsorge“ zu unterstützen. „Sollte es Hinweise auf eine unmittelbare sexualisierte Gewaltanwendung geben, schaltet die Schulleitung die Polizei ein“, so der Sprecher.

Bei der Aufarbeitung des Vorfalls seien „Ordnungsmaßnahmen zu ergreifen, die eine dauerhafte Trennung von Opfer und Täter herbeiführen können“. Auch Suspendierungen vom Unterricht könnten ausgesprochen werden. „Gleichwohl gilt für den Täter oder die Täterin, solange die Tat nicht erwiesen ist, die Unschuldsvermutung und auch darüber hinaus eine Fürsorgepflicht der Schule“, betonte der Sprecher. Die Landesregierung hat jetzt vier Wochen Zeit, um die Anfrage der FDP zu beantworten.


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