Zahlreiche Fans von Fortuna Düsseldorf waren im Februar vom Rheinderby in Köln ferngehalten worden. Jetzt geht es vor Gericht.
„500 Fans in Sippenhaft genommen“Düsseldorfer Fußball-Fans fechten Polizeiaktion in Köln an

Große Polizeipräsenz auf der Aachener Straße in Köln vor dem Spiel des 1. FC Köln gegen Fortuna Düsseldorf am Sonntag (23. Februar 2025).
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Waren die Polizeimaßnahmen rechtswidrig? Die Rede ist von rund 500 Düsseldorfer Fußball-Fans, die vor dem Derby-Rückspiel am 23. Februar 2025 von der Kölner Polizei auf der Aachener Straße an der Ecke Bahnstraße festgesetzt worden waren. Damit verpasste die große Fan-Gruppe anschließend die Partie (1:1) ihrer Mannschaft gegen den 1. FC Köln im Rhein-Energie-Stadion.
Unter den Fortuna-Anhängern befanden sich Mitglieder der aktiven Fanszene samt der Ultras. Sie waren gegen 9 Uhr morgens unweit des Stadions von der Polizei eingekesselt, durchsucht und anschließend zurück nach Düsseldorf geschickt worden.
Gegen die Aktion der Kölner Polizei setzen sich nun zwei betroffene Fans aus Düsseldorf zur Wehr. Sie hätten sich im Nachgang dazu entschieden, „gerichtlich gegen diese Maßnahmen vorzugehen und die Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen“, wie es in einer Mitteilung der „Fanhilfe Fortuna“ heißt.
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Fortuna-Fans zündeten Pyrotechnik im Zug und griffen Kölner Polizisten an
Die Fortuna-Anhänger waren an diesem 23. Spieltag der 2. Liga von der Kölner Polizei der „Störerszene“ zugeordnet worden, wie eine Sprecherin dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Nachfrage mitgeteilt hatte. Die Gruppe befand sich auf dem Weg zum Müngersdorfer Stadion.
Bereits bei der Anreise war es nach Informationen des „Kölner-Stadt-Anzeiger“ in einem Entlastungszug von Düsseldorf-Fans zu einem Polizeieinsatz gekommen, weil mehrere Anhänger Pyrotechnik im Zug gezündet hatten. Die Verdächtigen konnten von der Bundespolizei erkannt und an die Einsatzkräften in Köln gemeldet werden, hieß es.
Daraufhin folgten Maßnahmen zur Identitätsfeststellung der Personen. Das Festhalten der Personen auf der Aachener Straße führte dann zu „Solidarisierungseffekten“, wie die Polizei damals berichtete. Andere Anhänger der Fanszene blieben ebenfalls vor Ort und zeigten sich zum Teil gewaltbereit. Es kam zu einem tätlichen Angriff gegen einen Polizeibeamten. Im Zug waren zuvor zwei beschädigte Glasscheiben festgestellt worden.
Fanhilfe Fortuna widerspricht Darstellung der Kölner Polizei
Die Fanhilfe der Fortuna stellte im Anschluss des Einsatzes auf der Plattform X die Verhältnismäßigkeit dieser „anlasslosen Maßnahme“ infrage. Einsatzkräfte hätten den Fans „Zugang zu Essen und Getränken“ verwehren und sie „einer Leibesvisitation unterzogen“. Toilettengänge seien nicht ohne Überwachung möglich gewesen, Privatsphäre nicht gegeben, hieß es dort.
Die Fanhilfe Fortuna kündigte nun an, das Verfahren der beiden Fans begleiten zu wollen. Ein vertretender Rechtsanwalt sei vermittelt worden. Nach einer Akteneinsicht von der Klägerseite hätten sich der Mitteilung zufolge erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen ergeben.
Dazu heißt es: „Wir möchten Aufklärung über fragwürdige polizeiliche Maßnahmen gegenüber 500 Fans bewirken und verhindern, dass sich möglicherweise rechtswidriges Verhalten von staatlicher Seite wiederholt. Auch gegenüber Fußballfans gilt es, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren, und nicht beispielsweise für den Fund von Pyrotechnik eine dreistellige Anzahl an Personen unter dem Deckmantel der Gefahrenabwehr in Sippenhaft zu nehmen.“