Abo

Gab Kritik von VereinenDFB beschließt neues Regelwerk für Stadionverbote

3 min
Auf dem Foto ist ein Banner von Fans des 1. FC Köln beim Auswärtsspiel in Regensburg zu sehen.

Der DFB hat ein neues Regelwerk für Stadionverbote verabschiedet. Auf dem Foto ist ein Banner von Fans des 1. FC Köln beim Auswärtsspiel in Regensburg zu sehen. 

Nach Protesten von Fans und Drohungen aus der Politik hat der DFB sein Regelwerk für Stadionverbote überarbeitet. Eine zentrale Instanz soll für Einheitlichkeit sorgen, doch es gibt Bedenken.

Das Präsidium des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Sonntag ein neues Regelwerk für die Erteilung von Stadionverboten verabschiedet. Ein zentraler Aspekt der Neuregelung, die ab dem 1. Juli in Kraft tritt, ist die Etablierung einer zentralen Einrichtung beim Verband. Die Zuständigkeit für die Aussprache von Stadionverboten soll jedoch grundsätzlich bei den Vereinen vor Ort verbleiben.

Diese neue „Zentrale Aufsichts- und Überprüfungsstelle Stadionverbote“ (ZAÜS) soll laut DFB gewährleisten, dass bis zur vierten Spielklasse durchgängig identische Maßstäbe zur Anwendung kommen. Das Gremium wird aus vier stimmberechtigten Mitgliedern von DFB und DFL bestehen, von denen zwei die Befähigung zum Richteramt besitzen müssen. Vertreter von Fanprojekten und der Polizei sollen beratend tätig sein. Das berichtet „sportschau.de“.

Kritik aus der Bundesliga an neuer Regelung

Fanorganisationen und mehrere Vereine haben Bedenken formuliert. Sie befürchten, die neue Stelle könnte intervenieren, wenn Klubs bewusst auf ein Stadionverbot verzichten. Nach Ansicht von Vereinen wie dem 1. FC Köln oder dem VfB Stuttgart sollten die Entscheidungen vor Ort getroffen werden, da dort die Umstände am besten eingeschätzt werden können. Der 1. FC Kaiserslautern (FCK) hat diese Argumentation kürzlich öffentlich bekräftigt.

Ein wesentlicher Streitpunkt ist eine geänderte Formulierung in den Richtlinien. Während bei der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ein Stadionverbot bisher verhängt werden „sollte“, „ist“ es künftig auszusprechen. Der FCK kritisiert, dies könne dazu führen, „dass künftig auch in begründeten Einzelfällen keine Nichtaussprache eines Stadionverbots durch die Klubs mehr möglich sein wird“, ohne dass die ZAÜS die Entscheidung ändert.

Der DFB hält dem entgegen, die Zuständigkeit liege „unverändert bei den Vereinen“. Die ZAÜS sei „ausdrücklich keine Berufungsinstanz“. Sie könne sich jedoch auf „begründeten Antrag“ von Betroffenen, Klubs oder der Polizei mit Fällen befassen und bei „offensichtlichen und erheblichen Abweichungen“ Weisungen erteilen. Zudem müsse der Verdacht einer Straftat künftig konkret begründet werden.

Politik erhöhte den Druck auf die Verbände

Stadionverbote sind seit Jahren ein Konfliktthema zwischen Fans, Verbänden und Politik. Sie gelten als präventive Maßnahme auf Basis des Hausrechts, nicht als strafrechtliche Sanktion. Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2018, dass sie zulässig sind, aber nicht „willkürlich“ sein dürfen. Aus der Politik und von der Polizei wurde wiederholt kritisiert, dass einige Vereine zu wenige Stadionverbote aussprechen.

Bei einem Sicherheitsgipfel Ende 2024 hatten Innenpolitiker den Druck auf DFB und DFL erhöht. Statistiken der DFL zeigten, dass die Zahl der Verbote seit 2018 konstant unter 1.000 lag und sieben Profiklubs gar keine gültigen Stadionverbote hatten. Die Verbände sehen die neuen Richtlinien als Kompromiss, um pauschale Maßnahmen wie Blocksperren oder personalisierte Tickets abzuwenden.

Als Druckmittel der Politik bleibt die Möglichkeit, den Vereinen Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung zu stellen. Die Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, und Sachsen, Armin Schuster, bezeichneten dies kürzlich als „logische Konsequenzen“. Während die Sicherheitslage in deutschen Stadien grundsätzlich als sehr gut gilt und die Zahl der Gewalttaten laut Polizei zurückging, bleibt die Debatte durch Vorfälle wie in Magdeburg oder Dresden und eine Zunahme bei Pyro-Vergehen aktuell. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.